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Bekanntmachung der Stadt Plön über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Stadt Plön
Erste Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 15. Dezember 2021 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: