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Bekanntmachung der Gemeinde Ascheberg über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ascheberg für das Haushaltsjahr 2020
I.
Aufgrund § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 29. September 2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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erhöht |
vermindert |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge |
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um |
um |
gegenüber bisher |
nunmehr fest-gesetzt auf |
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EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
1. |
im Verwaltungshaushalt |
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die Einnahmen |
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555.400 |
6.243.100 |
5.687.700 |
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die Ausgaben |
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555.400 |
6.243.100 |
5.687.700 |
2. |
im Vermögenshaushalt |
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die Einnahmen |
346.600 |
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1.152.900 |
1.499.500 |
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die Ausgaben |
346.600 |
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1.152.900 |
1.499.500 |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
von bisher 200.000 EUR auf 580.000 EUR
2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von bisher 420.000 EUR auf 86.000 EUR
3 der Höchstbetrag der Kassenkredite
von bisher 600.000 EUR auf 600.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
von bisher 16,16 Stellen auf 18,07 Stellen
§ 3
- unverändert -
§ 4
- unverändert -
II.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Plöner Rathauses im Team Finanzen, Schlossberg 3-4, Zimmer 4, 24306 Plön, ausliegen.
Ausgefertigt:
Ascheberg, den 29.09.2020
- L. S. -
Gemeinde Ascheberg
Der Bürgermeister
gez. Thomas Menzel
Veröffentlicht:
Ascheberg, den 02.10.2020
- L. S. -
Gemeinde Ascheberg
Der Bürgermeister
gez. Thomas Menzel