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Datum: 08.11.2022

Bekanntmachung der Stadt Plön über: Widerspruchsrechte bei Melderegisterauskünften in besonderen Fällen sowie gegen Datenübermittlung nach § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetztes

Mit Wirkung vom 01.11.2015 trat das neue Bundesmeldegesetz –BMG_ vom 03.05.2013 (BGBI. I S. 1084) in Kraft.

Dadurch haben sich viele Änderungen ergeben. Auch nach dem neuen Bundesmeldegesetz haben Sie das Recht auf Einlegung des Widerspruchs bei Melderegisterauskünften in besonderen Fällen. Auf diese Rechte möchte ich Sie erneut hinweisen.

Sie haben das Recht in folgenden Fällen Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Daten einzulegen:

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an die öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft gem. § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG
  2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen gem. § 50 Abs.5 BMG
  3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gem. § 50 Abs. 5 BMG
  4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage gem. § 50 Abs. 5 BMG

Des Weiteren werden gem. § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften von den Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr einmal jährlich zum 31.03. Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit übermittelt, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden.

Diese Übermittlung ist gem. § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben.

Sollte es von Ihnen nicht gewünscht sein, dass Ihre Daten (Name, Vorname, Anschrift) bei uns vorliegenden Auskunftsersuchen weitergegeben werden, können Sie Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Plön, Bürgerbüro, Lange Straße 22, 24306 Plön zu erklären.

Ausgefertigt:

Plön, den 02.November 2022


- L. S. –

Stadt Plön                                           
Der Bürgermeister

gez. Lars Winter



Veröffentlicht:

Plön, den 08. November 2022


- L. S. –

Stadt Plön                                           
Der Bürgermeister
gez. Lars Winter