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Datum: 30.08.2021

Bekanntmachung der Stadt Plön über die Änderung des Geltungsbereichs und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 66 für das Gebiet "Kieler Kamp"

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat in seiner Sitzung am 11.08.2021 die Änderung des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 66 „Kieler Kamp“ beschlossen.

Im Weiteren hat der Ausschuss den Vorentwurf für diesen Bebauungsplan zustimmend zur Kenntnis genommen und als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen vom 06.09.2021, bis einschließlich 06.10.2021, während der Öffnungszeiten des Rathauses im Rathaus, Schloßberg 3-4, 24306 Plön statt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich Kenntnisse über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung verschaffen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an Frau Schulz gesendet werden.

Für weitere Auskünfte stehen Frau Schulz und Herr Homeyer zur Verfügung.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 66 ist in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.ploen.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Plön, den 26.08.2021
Stadt Plön
Der Bürgermeister (L.S.)
gez. Lars Winter, Bürgermeister