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Datum: 29.04.2021

Bekanntmachung der Stadt Plön über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 64 "Vogelberg" der Stadt Plön für das Gebiet nordöstlich und südlich der Rodomstorstraße, nordöstlich der Parkstraße und westlich der Straße Langenbusch

Der von der Ratsversammlung der Stadt Plön am 24.03.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Vogelberg“ und die Begründung liegen mit weiteren Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 10.05.2021 bis zum 11.06.2021 einschließlich im Erdgeschoss des Plöner Rathauses, Schloßberg 3-4, 24306 Plön während der Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus. Erläuterungen werden auf Wunsch gegeben.

Ziel der Planung ist die Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und die Schaffung von Rahmenbedingungen für angemessene Erweiterungsmöglichkeiten der Bestandsgebäude unter Berücksichtigung des typischen Siedlungscharakters des Gebietes.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.ploen.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Der Bebauungsplan Nr. 64 „Vogelberg“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten alle ausgelegten Unterlagen einsehen sowie Stellungnahmen schriftlich oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an daniela.schulz@ploen.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Vogelberg“ wird begrenzt im Westen durch die Rodomstorstraße, im Norden durch den Parnaßweg, im Osten durch die östlichen Grenzen der Grundstücke am Vogelberg und am Waldwinkel und im Süden durch die südlichen Grenzen der Grundstücke am Waldwinkel, Vogelberg und Rodomstorstraße. Er ist in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt.

Plön, den 23.04.2021

Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L.S.)
gez. Lars Winter
Bürgermeister