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Datum: 05.10.2021

Bekanntmachung der Stadt Plön über die Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2021

I.

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 30. Juni 2021 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge1 auf 20.123.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf 23.332.400 EUR
einem Jahresfehlbetrag von 3.208.500 EUR

2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 18.899.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 21.394.500 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.112.700 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.595.700EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 1.412.500 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 8.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf 83,789 Stellen


1Ohne interne Leistungsbeziehungen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 390 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 425 %
2. Gewerbesteuer 390 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen,
für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung
nach § 82 bzw. § 84 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 21.09.2021 erteilt.

Plön, den 30. September 2021

- L.S -

S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister


Lars Winter

II.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung erstreckt sich lt. Verfügung der Landrätin des Kreises Plön als Kommunalaufsichtsbehörde vom 21. September 2021 auf einen Teilbetrag des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.361.800 €.

III.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, 24306 Plön, ausliegen.

Plön, den 30. September 2021

- L.S -

S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister