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Datum: 14.08.2020

Bekanntmachung der Stadt Plön über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Vogelberg“ der Stadt Plön, Kreis Plön, für das Gebiet nordöstlich und südlich der „Rodomstorstraße“, nordöstlich der „Parkstraße“ und westlich der Straße „Langenbusch“ gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 zustimmend zur Kenntnis genommen und als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 aufgestellt wird.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Zeit von 17.08.2020, bis einschließlich 18.09.2020, während der Dienststunden im Rathaus, Schloßberg 3-4, 24306 Plön statt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich Kenntnisse über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung verschaffen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an daniela.schulz@ploen.de gesendet werden.

Für weitere Auskünfte stehen Frau Schulz (Tel.: 04522 505 715) und Herr Homeyer (Tel.: 04522 505 751) zur Verfügung.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Vogelberg“ ist in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt.


Plön, den 06.08.2020

Stadt Plön

Der Bürgermeister

                                                     (L.S.)

gez. Lars Winter

Bürgermeister