Sprungziele
Inhalt
Datum: 16.07.2020

SATZUNG über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung - Beitrags- und Gebührensatzung Wasserversorgung - der Gemeinde Ascheberg - 1. Nachtrag -

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) sowie der §§ 1, 2, 4, 6, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein (KAG), alle in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.07.2020 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung - Beitrags- und Gebührensatzung - vom 14.12.2017 wie folgt geändert:

Artikel I
§ 19 - Aufwendungsersatz -

Absatz 5 wird wie folgt geändert:

Wenn Wasser aus öffentlichen Hydranten zu anderen als Feuerlöschzwecken entnommen werden soll, sind hierzu Hydrantenstandrohre mit geeichten Wasserzählern zu benutzen. Hierfür berechnet die Gemeinde eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 60,00 € sowie Kosten für den Wasserbezug gemäß Ablesung des Wasserzählers in Höhe des aktuell gültigen Preises. Nutzt der Grundstückseigentümer ein Hydrantenstandrohr der Stadtwerke Plön AöR, werden die in Satz 2 beschriebenen Abgaben durch die Stadtwerke Plön AöR erhoben; die Ablesung des Wasserverbrauches erfolgt durch die Stadtwerke Plön AöR.

Artikel IV

§ 22 - Inkrafttreten –

Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Diese 1. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Diese 1. Nachtragssatzung wird hiermit ausgefertigt.

Ascheberg, 08.Juli 2020 Gemeinde Ascheberg

Der Bürgermeister

-L.S.-

gez. Thomas Menzel

Veröffentlicht:

Ascheberg, 16.Juli 2020 Gemeinde Ascheberg

Der Bürgermeister

-L.S.-

gez. Thomas Menzel

Die amtliche Bekanntmachung ist mit Beginn des 17. Juli 2020 bewirkt.