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Satzung zur 8. Änderung der Verbandssatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land
Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) in Verbindung mit § 5 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), in den jeweils geltenden Fassungen, wird nach Beschlussfassung der Schulverbandsversammlung vom 14. Juni 2022 folgende Satzung zur 8. Änderung der Verbandssatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land erlassen:
Artikel 1
„In § 6a – Sitzungen in Fällen höherer Gewalt – wird Absatz 3 gestrichen. Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden Absätze 3 und 4.“
Artikel 2
„In § 12 – Verarbeitung personenbezogener Daten – erhält Abs. 2 Satz 2 folgende Fassung:
Eine Übermittlung von Daten an das zuständige Finanzamt findet gemäß der Mitteilungsverordnung i. V. mit § 93a Abgabenordnung statt. Eine darüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt.“
Artikel 3
„§ 13 erhält folgende Fassung:
(1) Der Schulverband Plön Stadt und Land hat keine eigene Verwaltung. Die Verwaltungs- und Kassengeschäfte werden von der Stadt Plön auf Grundlage des § 23 Amtsordnung wahrgenommen.
„(2) Einzelheiten zur Wahrnehmung der Geschäftsführung des Schulverbandes Plön Stadt und Land durch die Stadt Plön ist in einem öffentlich – rechtlichen Vertrag zu regeln.“
Artikel 4
Die Satzung tritt am 01. Juli 2022 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Plön, den 22. Juni 2022
L.S.
gez. Lars Winter
Schulverbandsvorsteher