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Personelle Engpässe im Bürgerbüro - Terminvereinbarung für bestimmte Dienstleistungen erforderlich
Luftbild Stadt Plön
Das zuständige Standesamt registriert jede Geburt, die in Deutschland stattgefunden hat. Nach der Registrierung können Sie eine oder mehrere Geburtsurkunden beantragen. Geburtsurkunden enthalten Angaben zu:
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Wenn Sie die Geburtsurkunde im Ausland verwenden möchten, kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden.
Sie können sich eine nationale oder internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das die Geburt beurkundet hat.
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.
Zweckgebundene Urkunden für Sozialversicherungszwecke, beispielsweise für die Rentenversicherung oder die Krankenkasse, stellen die jeweiligen Standesämter in der Regel gebührenfrei aus. Diese Urkunden können jedoch nur für den entsprechenden Zweck verwendet werden.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde für sich, Ihr Kind oder ein nahestehendes Familienmitglied? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Sie erhalten Geburtsurkunden daher nur:
Wenn Sie nähere Verwandte wie Tante und Onkel sind, erhalten Sie eine Geburtsurkunde nur, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch
Liegt eine Änderung des Geschlechtseintrags vor, erhalten nur Sie selbst Ihre Geburtsurkunde, da dort noch der ursprüngliche Name steht.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.