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Datum: 20.01.2022

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Ratsversammlung der Stadt Plön in der Sitzung am 15.12.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plön für den Bereich südlich des Behler Wegs und die dazugehörige Begründung liegen vom 31.01.2022 bis  03.03.2022 einschließlich im Erdgeschoss des Plöner Rathauses, Schloßberg 3-4, 24306 Plön während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.ploen.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Der Geltungsbereich der 87. Flächennutzungsplanänderung ist in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt:

Zu folgenden Themenfeldern sind umweltrelevante Informationen verfügbar: Schutzgut Boden (Bodenschichtung, Bodengefährdung), Informationen zu Schutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen, Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer), Schutzgut Pflanzen (Grünland, Gehölze, Einzelgehölze, bestehende Ausgleichsflächen), Schutzgut Tiere (Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, sonstige Arten), Schutzgut Landschaft, Schutzgut Mensch (Verkehrslärm, Gewerbelärm). Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen sowie die Unterlagen zu umweltrelevanten Informationen einsehen sowie Stellungnahmen schriftlich oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an daniela.schulz@ploen.de gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Hinweis zum Verbandsklagerecht von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Plön, den 12.01.2022

Stadt Plön

Der Bürgermeister                      (L.S.)

gez. Lars Winter

Bürgermeister