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Datum: 28.12.2020

Bekanntmachung über die erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2020

Erste Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 16. Dezember 2020 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden


erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge




gegenüber
bisher

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnisplan der





Gesamtbetrag der Erträge
481.700 EUR
763.500 EUR
18.563.000 EUR
18.281.200 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
130.100 EUR
219.900 EUR
20.333.000 EUR
20.243.200 EUR
Jahresfehlbetrag
192.000 EUR
- EUR
1.770.000 EUR
1.962.000 EUR





2. im Finanzplan der




Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
486.600 EUR
683.400 EUR
17.493.800 EUR
17.297.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.200 EUR
416.900 EUR
18.373.100 EUR
17.959.400 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
377.700 EUR
- EUR
2.750.200 EUR
3.127.900 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
377.700 EUR
50.000 EUR
3.208.200 EUR
3.535.900 EUR

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher

2.307.700 EUR

auf

2.525.800 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher

176.000 EUR

auf

555.000 EUR


Der Höchstbetrag der Kassenkredite und die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleiben unverändert.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d bzw. § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, bleibt unverändert.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 21. Dezember 2020 erteilt.

Plön, den 23. Dezember 2020

S t a d t   P l ö n

Der Bürgermeister

Lars Winter

II.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung erstreckt sich lt. Verfügung der Landrätin des Kreises Plön als Kommunalaufsichtsbehörde vom 21. Dezember 2020 nur auf einen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 379.000,- €. Für einen Teilbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 700.000,- € behält sich die Kommunalaufsichtsbehörde Einzelgenehmigungen vor. Des Weiteren wird der Gesamtkreditbetrag um 27.000,- € gekürzt und damit auf einen Teilbetrag in Höhe von 2.498.800,- € begrenzt.

III.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und die Anlagen nehmen. Bei Interesse nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit Herrn
Koepke unter der Tel.-Nr. 04522 / 505-750 auf, um einen Termin zu vereinbaren.

Plön, den 23. Dezember 2020

S t a d t   P l ö n

Der Bürgermeister

Lars Winter