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Bekanntmachung über die erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2020
Erste Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 16. Dezember 2020 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des |
||
gegenüber |
nunmehr festgesetzt auf |
|||
1. im Ergebnisplan der |
||||
Gesamtbetrag der Erträge |
481.700 EUR |
763.500 EUR |
18.563.000 EUR |
18.281.200 EUR |
Gesamtbetrag der Aufwendungen |
130.100 EUR |
219.900 EUR |
20.333.000 EUR |
20.243.200 EUR |
Jahresfehlbetrag |
192.000 EUR |
- EUR |
1.770.000 EUR |
1.962.000 EUR |
2. im Finanzplan der |
||||
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
486.600 EUR |
683.400 EUR |
17.493.800 EUR |
17.297.000 EUR |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
3.200 EUR |
416.900 EUR |
18.373.100 EUR |
17.959.400 EUR |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
377.700 EUR |
- EUR |
2.750.200 EUR |
3.127.900 EUR |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
377.700 EUR |
50.000 EUR |
3.208.200 EUR |
3.535.900 EUR |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
von bisher |
2.307.700 EUR |
auf |
2.525.800 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
von bisher |
176.000 EUR |
auf |
555.000 EUR |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite und die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleiben unverändert.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d bzw. § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, bleibt unverändert.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 21. Dezember 2020 erteilt.
Plön, den 23. Dezember 2020 |
S t a d t P l ö n Der Bürgermeister Lars Winter |
II.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung erstreckt sich lt. Verfügung der Landrätin des Kreises Plön als Kommunalaufsichtsbehörde vom 21. Dezember 2020 nur auf einen Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 379.000,- €. Für einen Teilbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 700.000,- € behält sich die Kommunalaufsichtsbehörde Einzelgenehmigungen vor. Des Weiteren wird der Gesamtkreditbetrag um 27.000,- € gekürzt und damit auf einen Teilbetrag in Höhe von 2.498.800,- € begrenzt.
III.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und die Anlagen nehmen. Bei Interesse nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit Herrn
Koepke unter der Tel.-Nr. 04522 / 505-750 auf, um einen Termin zu vereinbaren.
Plön, den 23. Dezember 2020 |
S t a d t P l ö n Der Bürgermeister Lars Winter |