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Datum: 19.05.2022

Bekanntmachung der Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.- H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04. März 2022 (GVOBl. Schl.- H. S. 153) wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 30. März 2022 und mit der Genehmigung der Landrätin des Kreises Plön folgende Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön erlassen:


Artikel 1


Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert:


In § 3 a (Sitzungen in Fällen höherer Gewalt [§ 35 a GO] wird Absatz 3 gestrichen. Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden Absätze 3 und 4.


Artikel 2


Inkrafttreten


Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Schreiben der Landrätin des Kreises Plön vom 08. Mai 2022 erteilt.
Die Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Ausgefertigt:
Plön, den 10. 05. 2022
- L. S. -
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Lars Winter
(Lars Winter)


Veröffentlicht:
Plön, den 20. 05. 05. 2022
- L. S. -
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Lars Winter
(Lars Winter)