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Datum: 18.12.2020

Bekanntmachung der Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Plön (Parkgebührenverordnung)

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes(StVG) in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung über Parkgebühren und § 55 Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes(LVwG) in der zur Zeit geltenden Fassung erlasse ich nach Unterrichtung der Ratsversammlung am 16.12.2020 folgende Verordnung für das Stadtgebiet Plön:

§ 1 Allgemeines

Soweit das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen nur mit gültigem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten zulässig ist, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebührenverordnung erhoben.

§ 2 Höhe der Parkgebühr

(1) Auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen Stadtgrabenstraße wird die Parkgebühr auf 0,50 EUR je angefangene halbe Stunde festgesetzt.

Gebührenpflichtige Parkzeit ist auf diesen Parkplätzen montags bis freitags 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Höchstparkdauer beträgt 3 Stunden.

(2) § 2 Abs. 1 gilt nicht für eine Kurzparkdauer von höchstens 15 Minuten. Die Kurzparkdauer ist durch einen gebührenfreien Parkschein nachzuweisen.

(3) Auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen Bootshafen und am Bahnsteig, zusammengefasst unter dem Oberbegriff „Bootshafen“, wird die Parkgebühr auf 0,50 EUR je angefangene halbe Stunde festgesetzt.

Gebührenpflichtige Parkzeit ist auf diesen Parkplätzen montags bis freitags 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, samstags 09:00 bis 13:00 Uhr.

Die Höchstparkdauer beträgt 3 Stunden.

(4) Auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen Markt wird die Parkgebühr auf 1,00 EUR je angefangene halbe Stunde festgesetzt.

Gebührenpflichtige Parkzeit ist auf diesen Parkplätzen montags bis freitags 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, samstags 09:00 bis 13:00 Uhr.

Hiervon ausgenommen ist der Parkstreifen gegenüber dem Pastorat jeweils dienstags und freitags von 06:00 bis 14:00 Uhr. Zu diesen Zeiten ist das Parken aufgrund des Wochenmarktes dort nicht gestattet.

Die Höchstparkdauer beträgt 3 Stunden.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Parkgebührenverordnung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Plön vom 05.04.2019 außer Kraft.


Plön, den 16.12.2020
Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde
gez. Lars Winter