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Datum: 22.06.2022

Satzung zur 8. Änderung der Verbandssatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land

Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) in Verbindung mit § 5 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein  (GO), in den jeweils geltenden Fassungen, wird nach Beschlussfassung  der Schulverbandsversammlung vom 14. Juni 2022 folgende Satzung zur 8. Änderung der Verbandssatzung  des Schulverbandes Plön Stadt und Land erlassen:

Artikel 1

„In § 6a – Sitzungen in Fällen höherer Gewalt – wird Absatz 3 gestrichen. Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden Absätze 3 und 4.“

Artikel 2

„In § 12 – Verarbeitung personenbezogener Daten – erhält Abs. 2 Satz 2 folgende Fassung:

Eine Übermittlung von Daten an das zuständige Finanzamt findet gemäß der Mitteilungsverordnung i. V. mit § 93a Abgabenordnung statt. Eine darüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt.“

Artikel 3

„§ 13 erhält folgende Fassung:

(1) Der Schulverband Plön Stadt und Land hat keine eigene Verwaltung. Die Verwaltungs- und Kassengeschäfte werden von der Stadt Plön auf Grundlage des § 23 Amtsordnung wahrgenommen.

„(2) Einzelheiten zur Wahrnehmung der Geschäftsführung des Schulverbandes Plön Stadt und Land durch die Stadt Plön ist in einem öffentlich – rechtlichen Vertrag zu regeln.“

Artikel 4

Die Satzung tritt am 01. Juli 2022 in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Plön, den 22. Juni 2022

                                                 L.S.

gez. Lars Winter    

Schulverbandsvorsteher