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Veränderungssperren

Mit einer Veränderungssperre kann die Gemeinde für einen Bereich, für den sie die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hat, die Planung bis zu dessen Rechtskraft sichern. Durch die Veränderungssperre sind der Planung entgegenstehende Vorhaben nicht zulässig bzw. können nur im Rahmen einer Ausnahme zugelassen werden. So wird sichergestellt, dass während der Bearbeitungsphase des Bebauungsplans keine Vorhaben genehmigt werden, die den Zielen der Gemeinde entgegenstehen.

Derzeit gibt es keine rechtskräftigen Veränderungssperren.