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Datum: 25.05.2021

Marktweiber in Plön und Preetz!

Der dritte Marktweibertisch wird wieder einmal mit frauenpolitischen Forderungen und Informationen auf zwei Marktplätzen im Kreis Plön nacheinander „gedeckt“ und lädt zum interaktiven Dialog ein.

Nach der guten Resonanz im März zum Internationalen Frauentag und im April zum Girls’Day nehmen die Akteurinnen des Marktweibertisches im Mai den 72. Geburtstag des Grundgesetzes und dabei schwerpunktmäßig den Artikel 3 Absatz 2 in den Fokus. Satz 1 könnten vermutlich viele von uns noch aus dem Kopf zitieren: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Geprägt hat diesen Satz eine der vier sogenannten „Mütter des Grundgesetzes“, Elisabeth Selbert. Welch‘ spannende parlamentarische und allgemeinpolitische Geschichte sich dahinter verbirgt, ist jedoch nur den wenigsten bekannt.

Der klare Satz: „‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ ist so eindeutig, dass wir ihn nicht negativ zu umschreiben brauchen.“, stammt von Elisabeth Selbert. Da ahnte sie noch nicht, dass ein Vierteljahrhundert später wiederum Frauen im Parlament dafür kämpfen müssten, um den Artikel 3 Absatz 2 um einen weiteren Satz zu ergänzen. Mit diesem wurde der Staat ausdrücklich zur aktiven Förderung der Durchsetzung des Gleichberechtigungsgebotes verpflichtet. D. h., ursprünglich erzielte es nicht den erwünschten Erfolg in der politischen wie gesellschaftlichen Realität.

Das Team um das interkulturelle Frauenprojekt des Marktweibertisches will neugierig machen, Näheres über die Entwicklung dieses Grundgesetzartikels zu erfahren. Wer waren die Mütter des Grundgesetzes? Warum mussten Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Wessel und Helene Weber so stark kämpfen, um diesen schlichten Grundsatz im Parlamentarischen Rat durchzusetzen?

Und was empfahlen sie ihrerseits den Frauen auf ihrem Weg in die Moderne?

Helene Wessel forderte sie mit folgenden Worten zum Mitgestalten auf:

„Frauen müssen sich in die staatsbürgerlichen Aufgaben bewusst und freudig einmischen.“

(Quelle: kostenfreie Broschüre „Mütter des Grundgesetzes“, BMFSFJ, 13. A., April 2019)

Gedruckte Exemplare halten die Akteurinnen am Marktweibertisch für alle Interessierten bereit.