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Datum: 12.01.2022

Neue Zutrittsregeln für das PlönBad

Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung gelten auch für das PlönBad neue Zutrittsregeln:

Ab sofort dürfen nur noch Badegäste ins PlönBad, die

- 3-fach geimpft sind oder
- geimpft oder genesen sind und zusätzlich getestet sind (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR Test nicht älter als 48 Stunden),
- Kinder bis zur Einschulung,
- Minderjährige, die getestet sind (kein Selbsttest) oder mit einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden,
- zweifach geimpfte Minderjährige,
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können und
- Sorge- und Umgangsberechtigte unter bestimmten Voraussetzungen.

Badegäste, die sich unsicher sind, ob sie nach der neuen Corona-Verordnung das PlönBad besuchen können, sollten sich vor dem Besuch die Corona-Bekämpfungsverordnung – hier § 11 – auf www.schleswig-holstein.de ansehen oder im PlönBad gerne nachfragen.

Weiterhin gilt ein separat nach der Corona-Bekämpfungsverordnung aufgestelltes Hygienekonzept, welches die Abläufe und das Verhalten im PlönBad regelt.

Die Besucherzahl ist derzeit noch begrenzt.

Ihr PlönBad Team freut sich auf ihren Besuch!