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Datum: 05.02.2021

Verwendung von Streusalz auf den Gehwegen der Stadt zum Wohle der Umwelt untersagt

Die derzeitige Wetterlage erfordert seit Längerem mal wieder den Einsatz von Besen oder Schneeschieber. Auch ein Eimer Sand ist hilfreich bei der Sicherung der Gehwege gegen Glätte. Nicht zum Einsatz kommen darf allerdings Streusalz. Dies ist entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt Plön untersagt. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Blitzeis und Eisregen. Zulässig und genauso hilfreich sind Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat.

Wenn wir dies beherzigen, helfen wir nicht nur unseren treuen Vierbeinern, die sich schlimme Reizungen und sogar Entzündungen zuziehen können. Vor allem kommt es den Straßenbäumen zu Gute. Diese haben unter den ausbleibenden Niederschlägen und zunehmenden Temperaturen im Jahresverlauf bereits stark zu leiden und werden mit einer Laugendusche im Winter noch mehr Stressfaktoren ausgesetzt. Außerdem sickert das Salz ins Erdreich und somit über kurz oder lang ins Grundwasser und belastet dies stark. Durch die besondere Lage Plöns gelangt das Tauwasser auf kürzestem Weg in unsere Seen.