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Bauen in Plön

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Der Bau eines eigenen Hauses ist für die meisten Menschen eine große Herausforderung. Selbst, wenn es nicht das erste Mal ist, stellen sich doch eine ganze Reihe von Fragen:

Welche Vorschriften habe ich zu beachten?
Kann ich für mein Bauvorhaben eine staatliche Förderung beantragen und wenn ja, wo?
Ist mein Vorhaben überhaupt genehmigungspflichtig?
Woher bekomme ich Strom, Wasser und Wärme?

Diese Fragen und noch einige mehr werden im Antragsverfahren häufig gestellt und oft bedarf es nur eines kleinen Hinweises, um weiter zu helfen. Verschiedene Internetportale stellen aktuelle und übersichtliche Informationen zur Verfügung, die viele Fragen schon beantworten und so manchen Behördengang überflüssig machen.

Bauherr:innenberatung

Für ein persönliches Gespräch und weitergehende Informationen stehen Ihnen selbstverständlich die Mitarbeiter:innen des Fachbereiches Planen & Bauen der Stadt Plön nach telefonischer Vereinbarung zur Verfügung.

In dem Fachbereich Planen & Bauen kommt der Beratung der Bauherr:innen sowie der Entwurfsverfasser:innen ein besonders Gewicht zu. Die Beratung soll insbesondere Missverständnisse ausräumen, Verfahrensfragen klären sowie auf die planungsrechtlichen Vorgaben hinweisen.

Die/Der Bauherr:in wird darauf hingewiesen, dass sie oder er bei verfahrensfreien Bauvorhaben (§ 63 LBO) und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 69 LBO), soweit andere Behörden zuständig sind, die nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen, Bewilligungen und Erlaubnisse vor Baubeginn selbst einzuholen hat (§ 68 Abs. 11 LBO).