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Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne der Stadt Plön. Planungsträger ist die Stadt. Die Stadt ist im Rahmen ihrer grundsetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Plön umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung (z. B. Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft, Grünflächen) der Grundstücke dar. Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Gegenüber den Bürger:innen entfaltet er keine direkte Rechtswirkung, er bildet jedoch die Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Ein Bebauungsplan, der jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellt und durch die Ratsversammlung als Satzung beschlossen wird, setzt innerhalb seines Geltungsbereichs rechtsverbindlich fest, wie dieser Bereich bebaut werden darf. Er trifft zum Beispiel Aussagen zur Art der baulichen Nutzung, zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen. Ebenfalls können Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt werden und Regelungen zur Gestaltung getroffen werden.
Der Flächennutzungsplan besteht aus der:
Im Folgenden finden Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Plön, jeweils bestehend aus der Planurkunde sowie der Planbegründung.
Folgende Bauleitpläne sind derzeit mit unterschiedlichen Sachständen in Bearbeitung:
Änderungen des Flächennutzungsplans:
Bebauungspläne:
Mit einer Veränderungssperre kann die Gemeinde für einen Bereich, für den sie die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hat, die Planung bis zu dessen Rechtskraft sichern. Durch die Veränderungssperre sind der Planung entgegenstehende Vorhaben nicht zulässig bzw. können nur im Rahmen einer Ausnahme zugelassen werden. So wird sichergestellt, dass während der Bearbeitungsphase des Bebauungsplans keine Vorhaben genehmigt werden, die den Zielen der Gemeinde entgegenstehen.
Derzeit gibt es keine rechtskräftigen Veränderungssperren.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plön für das Gebiet „südlich des Behler Wegs“