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Bauleitpläne

Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne der Stadt Plön. Planungsträger ist die Stadt. Die Stadt ist im Rahmen ihrer grundsetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Plön umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung (z. B. Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft, Grünflächen) der Grundstücke dar. Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Gegenüber den Bürger:innen entfaltet er keine direkte Rechtswirkung, er bildet jedoch die Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Ein Bebauungsplan, der jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellt und durch die Ratsversammlung als Satzung beschlossen wird, setzt innerhalb seines Geltungsbereichs rechtsverbindlich fest, wie dieser Bereich bebaut werden darf. Er trifft zum Beispiel Aussagen zur Art der baulichen Nutzung, zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen. Ebenfalls können Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt werden und Regelungen zur Gestaltung getroffen werden.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan besteht aus der:

  • Planzeichnung Flächennutzungsplan
  • Begründung Flächennutzungsplan

Rechtskräftige Bebauungspläne

Im Folgenden finden Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Plön, jeweils bestehend aus der Planurkunde sowie der Planbegründung.

B-Pläne 1-9

B-Plan 3

B-Plan 5A

B-Plan 5B

B-Plan 6

B-Plan 7A

B-Plan 7B

B-Plan 7C

B-Plan 9A

B-Pläne 10 - 19

B-Pläne 20 - 29

B-Pläne 30 - 39

B-Pläne 40 - 49

B-Pläne 50 - 59

B-Pläne 60 -69

Bebauungspläne in Arbeit

Folgende Bauleitpläne sind derzeit mit unterschiedlichen Sachständen in Bearbeitung:

Änderungen des Flächennutzungsplans:

  • 85. Änderung des FNP "Fegetasche Strand"
  • 87. Änderung des FNP "Gewerbegebiet südlich Behler Weg"

Bebauungspläne:

  • BP 14,4. Änderung "Gewerbegebiet Behler Weg"
  • BP 56,1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "für den Bereich zwischen der B 76, der B 430, dem Stadtgraben sowie dem Stadtsee"
  • BP 65 "Düvelsbrook Süd"
  • BP 66  "Kieler Kamp"
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1 "Krabbe 2 + 3"

Veränderungssperren

Mit einer Veränderungssperre kann die Gemeinde für einen Bereich, für den sie die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hat, die Planung bis zu dessen Rechtskraft sichern. Durch die Veränderungssperre sind der Planung entgegenstehende Vorhaben nicht zulässig bzw. können nur im Rahmen einer Ausnahme zugelassen werden. So wird sichergestellt, dass während der Bearbeitungsphase des Bebauungsplans keine Vorhaben genehmigt werden, die den Zielen der Gemeinde entgegenstehen.

Derzeit gibt es keine rechtskräftigen Veränderungssperren.

Aktuelle Beteiligungsverfahren

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plön für das Gebiet „südlich des Behler Wegs“