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Städtebauförderung

Städtebauförderung ist ein vom Bund und Land finanziertes Programm mit dem Ziel, städtebauliche Missstände und funktionale Mängel in einem Gebiet zu beheben. Städtebauförderung leistet mit verschiedenen Programmen einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung unserer Städte. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms werden Fördermittel zur Verfügung gestellt. In der Regel erfolgt eine Drittelfinanzierung. Dies bedeutet, dass ein Drittel vom Bund, ein Drittel vom Land und ein Drittel von der Stadt selbst finanziert wird.

Städtebauförderungsprogramm »Aktive Stadt- und Ortsteilzentren« - Programmstrategie

„Die Innenstädte sind Orte für Wirtschaft und Kultur, Wohnen und Arbeiten, Versorgung und Freizeit. Zugleich sind sie Identifikationsorte der Gesellschaft und Kristallisationspunkte für das Alltagsleben. Die Stadt- und Ortsteilzentren haben eine besondere Bedeutung für die Zukunft der Städte und Gemeinden insgesamt. Für die Funktionsfähigkeit der Gesamtstadt und der Region sind vitale Zentren von entscheidender Bedeutung.

Innenstädte und Ortsteilzentren sind inzwischen vielfach Funktionsverlusten, insbesondere gewerblichen Leerständen, ausgesetzt. Hier werden die Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Wandels und der Entwicklung zur Informationsgesellschaft besonders deutlich. In den Städten und Gemeinden vollzieht sich ein Funktions- und Strukturwandel, der Probleme aber auch Chancen für die künftige Entwicklung ihrer Zentren mit sich bringt.

Ziel des Programmes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ist die Stärkung von Innenstädten, Ortszentren und Nebenzentren in den Stadtteilen (Ortsteilzentren). Die Mittel des Programmes können eingesetzt werden zur Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Standort für Wirtschaft und Kultur sowie als Ort zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Damit sollen in den Zentren zukunftsfähige, der jeweiligen Situation angepasste öffentliche und private Maßnahmen umgesetzt, die Funktionsvielfalt gestärkt, der öffentliche Raum, die stadtbaustrukturelle Substanz, die soziale Vitalität, der kulturelle Reichtum, die stadtverträgliche Mobilität und das Investitionsklima verbessert werden. Ziel des Programmes ist auch die finanzielle Mitwirkung der örtlichen Akteure.

Gefördert werden die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Die Investitionsförderung kann nur innerhalb eines festgelegten Fördergebietes erfolgen. Die räumliche Abgrenzung eines Fördergebietes muss auf der Grundlage von vorbereitenden Untersuchungen und eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erfolgen…“ (BMI vom 09.02.2017).

„Die Innenstädte sind Orte für Wirtschaft und Kultur, Wohnen und Arbeiten, Versorgung und Freizeit. Zugleich sind sie Identifikationsorte der Gesellschaft und Kristallisationspunkte für das Alltagsleben. Die Stadt- und Ortsteilzentren haben eine besondere Bedeutung für die Zukunft der Städte und Gemeinden insgesamt. Für die Funktionsfähigkeit der Gesamtstadt und der Region sind vitale Zentren von entscheidender Bedeutung.

Innenstädte und Ortsteilzentren sind inzwischen vielfach Funktionsverlusten, insbesondere gewerblichen Leerständen, ausgesetzt. Hier werden die Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Wandels und der Entwicklung zur Informationsgesellschaft besonders deutlich. In den Städten und Gemeinden vollzieht sich ein Funktions- und Strukturwandel, der Probleme aber auch Chancen für die künftige Entwicklung ihrer Zentren mit sich bringt.

Ziel des Programmes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ist die Stärkung von Innenstädten, Ortszentren und Nebenzentren in den Stadtteilen (Ortsteilzentren). Die Mittel des Programmes können eingesetzt werden zur Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Standort für Wirtschaft und Kultur sowie als Ort zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Damit sollen in den Zentren zukunftsfähige, der jeweiligen Situation angepasste öffentliche und private Maßnahmen umgesetzt, die Funktionsvielfalt gestärkt, der öffentliche Raum, die stadtbaustrukturelle Substanz, die soziale Vitalität, der kulturelle Reichtum, die stadtverträgliche Mobilität und das Investitionsklima verbessert werden. Ziel des Programmes ist auch die finanzielle Mitwirkung der örtlichen Akteure.

Gefördert werden die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Die Investitionsförderung kann nur innerhalb eines festgelegten Fördergebietes erfolgen. Die räumliche Abgrenzung eines Fördergebietes muss auf der Grundlage von vorbereitenden Untersuchungen und eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erfolgen…“ (BMI vom 09.02.2017).

Gesamtmaßnahme Bahnhofsvorplatz/Lübecker Straße

Die Stadt Plön hat sich 2017 mit der Gesamtmaßnahme „Bahnhofsvorplatz/Lübecker Straße“ erfolgreich um die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beworben.

Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Programmstrategie sollen drängende Fragestellungen und Probleme im Bereich des Bahnhofsvorplatzes mit dem ZOB sowie der Lübecker Straße bis zur Schwentinebrücke angegangen und gelöst werden. Die Stadt Plön verfolgt damit im Wesentlichen das Ziel, durch eine gestalterische und funktionale Aufwertung einer weiteren Schwächung dieser von Funktionsverlusten bedrohten Bereiche entgegenzuwirken.

Dies soll durch gezielte bauliche Maßnahmen im öffentlichen Raum erfolgen. Eine Neuordnung des Bahnhofsvorplatzes zusammen mit dem ZOB soll für alle Akteure in diesem Bereich zu besseren Nutzungsmöglichkeiten führen. Die Erlebbarkeit des Großen Plöner Sees als einzigartiger Landschaftsraum soll stärker in den Fokus rücken und in das Stadterleben eingebunden werden. Das Grundstück der alten Post ist sowohl räumlich als auch funktional stärker in das Stadtgefüge zu integrieren, um somit auch den Übergang vom Bahnhofsvorplatz in die Innenstadt erlebnisreicher zu gestalten. Für die Lübecker Straße sind Strategien zu entwickeln, die zu einer Wiederbelebung der Straße als Handels- und Dienstleistungsstandort führen und die die schlecht genutzte Potenziale, wie zum Beispiel die Schwentine Plattform wieder mit Leben füllen.

Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es im Planungsprozess der Mitwirkung aller betroffenen behördlichen und privaten Akteure sowie der interessierten Öffentlichkeit. Durch unterschiedliche Beteiligungsformate sowohl auf der Fach- als auch auf der Öffentlichkeitsebene erhalten alle Betroffenen die Möglichkeit, ihre Ideen und Vorstellungen sowie ihre Belange, Anregungen und Bedenken einzubringen und sich dadurch aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Diese Beteiligungen erfolgen zunächst im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung und des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.

Um diesen Prozessen einen Rahmen zu geben und hieraus Zielvorstellungen zu entwickeln, wurden und werden verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt:

Am 11. November 2019 fand die Auftaktveranstaltung zur Städtebauförderung in der Aula am Schiffsthal statt. Rund 100 Teilnehmer:innen haben gezeigt, dass das öffentliche Interesse sehr groß ist. Das hat uns von Seiten der Stadt sehr gefreut.


Am 17. August 2020 fand die Analysewerkstatt auf der Schwentineplattform statt. Etwa 40 - 50 Bürger:innen haben teilgenommen, die sich über die Ergebnisse der Bestandsanalyse informiert, die Darstellung der Stärken und Schwächen ergänzt und eigene Ideen für Maßnahmen und Handlungserfordernisse eingebracht haben.

Vorbereitende Untersuchung und integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept

Bevor ein Sanierungsgebiet (förmlich) festgesetzt werden und die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen erfolgen kann, sind im Rahmen einer Vorbereitenden Untersuchung auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme die städtebaulichen Missstände und deren Ursachen im Gebiet zu ermitteln, sowie Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, um diese zu beheben. Die Vorbereitende Untersuchung dient aber auch dazu festzustellen, ob und in welchem Umfang überhaupt eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme erforderlich ist und in welchem Verfahren diese dann zu erfolgen hat.

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat am 21. September 2022 den Endbericht der Vorbereitenden Untersuchungen und Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (VUIEK) beschlossen. Aus dem VUIEK ergibt sich das Sanierungsgebiet"Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße", das im umfassenden Sanierungsverfahren umgesetzt werden soll.

Einzelhandelskonzept

Im Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wird die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes gefordert, dessen Ergebnisse und Aussagen im integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept zu berücksichtigen sind.

Die Stadt Plön hat im Dezember 2011 ein Einzelhandelskonzept beschlossen, das nun evaluiert und fortgeschrieben werden soll. Mit der Bearbeitung wurde die CIMA, Beratung + Management GmbH, Lübeck beauftragt.

Das beschlossene Einzelhandelskonzept versetzt die Stadt Plön in die Lage, die Ansiedlung von (großflächigen) Einzelhandelsvorhaben planungsrechtlich zu steuern und liefert Strategien für die Schaffung einer attraktiven Einzelhandelslandschaft in der Stadt

Maßnahmengebiet / Sanierungsgebiet

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung am 9. November 2022 die Sanierungssatzung und deren Geltungsbereich (Bild untenstehend) beschlossen. In diesem Gebiet werden die Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung umgesetzt.