Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Plön hat am 20. Juli 2016 den Aufstellungsbeschluss vom 28. Juni 2006 zur 80. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön, Kreis Plön, für das Gebiet „Seewiesen Tramm“ (Geltungsbereich: Diejenigen Grundstücke und Grundstücksteile, die nach der mit der Gemeinde Rathjensdorf durchgeführten Gebietsänderung zum Stadtgebiet der Stadt Plön gehören, sowie die zum Stadtgebiet gehörende Wiesen- und Weidefläche nordwestlich des Klärwerkes) aufgehoben und auf Grund der inzwischen vergangenen Zeit, des veränderten Planungskonzeptes und den damit einhergehenden, in Teilen veränderten Zielen der Planung einen erneuten Aufstellungsbeschluss mit geänderter Gebietsbezeichnung gefasst.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Planungsziele:
Planungsziel der Planänderung ist auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung auf Teilflächen nordwestlich und südöstlich der Straße „Am See“ im Anschluss an die Ortslage von Tramm, die Bestandteil des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf sind und in diesem Planungsverband gemeinsam mit der Gemeinde Rathjensdorf im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes entwickelt werden sollen.
Weitere Planungsziele hinsichtlich der Flächenanteile der Flächennutzungsplanänderung, die sich innerhalb des Verbandsgebietes befinden, sind die Berücksichtigung und der Erhalt wesentlicher Grün- und Freiraumstrukturen sowie die landschaftsgerechte Eingrünung und Einbindung der geplanten Bebauung in das Orts- und Landschaftsbild und die Darstellung bzw. Berücksichtigung des künftigen Verlaufes der Bundesstraße 76 auch hinsichtlich der von dort ausgehenden Lärmemissionen.
Weitere Planungsziele hinsichtlich der umgemeindeten Flächen, die sich außerhalb des Verbandsgebietes befinden, sind die Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes an die Realnutzung soweit Belange des Naturschutzes nicht entgegenstehen sowie die Ausweisung hierfür geeigneter Flächen insbesondere westlich des Verlaufes der Bundesstraße 76 als Maßnahmenflächen.
Der Geltungsbereich der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön, Kreis Plön, ist im nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt.
Zusätzlich wird die vorstehende Bekanntmachung am 07. Oktober 2016 auf der Internetseite der Stadt Plön unter www.ploen.de bereitgestellt.
Plön, den 30.09.2016
Stadt Plön
Der Bürgermeister
In Vertretung:
(L.S.)
Dr. Henning Höppner
Erster Stadtrat