I.
Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 18. Mai 2016 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge 1 auf 15.907.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 1 auf 17.932.200 EUR
einem Jahresfehlbetrag von 2.025.000 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 15.348.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 16.602.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 995.500 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.453.500 EUR
festgesetzt.
1 Ohne interne Leistungsverrechnung
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 682.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 38.500 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 8.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 85,285 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390 %
2. Gewerbesteuer 370 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d bzw. § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 16. Juni 2016 erteilt.
Plön, den 24. Juni 2016
S t a d t Pl ö n
Der Bürgermeister
gez.
- L. S. - Jens Paustian
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, 24306 Plön, ausliegen.
Plön, den 24. Juni 2016
S t a d t Pl ö n
Der Bürgermeister
gez.
- L. S. - Jens Paustian