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Datum: 09.06.2018

Öffentliche Bekanntmachung über die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Ges. v. 04. 01. 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 30. 05. 2018 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Plön folgende Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön erlassen:

Artikel 1

§ 9 – Hauptausschuss (§ 27, 28, 40, 45a, 45b, 45c, 76 Abs. 4, § 95n Abs. 5 GO) Abs. 3 Nr. 2 erhält folgende Fassung:

„2. Der Hauptausschuss ist der zentrale Koordinierungs-und Steuerungsausschuss. Ihm obliegen das Finanz-, Steuer-, Abgaben-, Wohnungs- und Grundstückswesen sowie folgende Aufgabengebiete:

- Gewerbe-, Wirtschafts-und Wirtschaftsförderangelegenheiten

- Märkte

- Parkplätze

- Feuerwehr

- Paten- und Partnerschaften“

Artikel 2

§ 9 – Hauptausschuss (§ 27, 28, 40, 45a, 45b, 45c, 76 Abs. 4, § 95n Abs. 5 GO) Abs. 3 Nr. 3 Ziff. 11 erhält folgende Fassung:

„11. über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen ab einem Betrag von über 5.000 € bis zu einem Wert von 10.000 €.“

Artikel 3

§ 10 - Weitere Ausschüsse (§§ 16a, 45, 46, GO) Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

„1. Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung – StEP -

Zusammensetzung: 11 Mitglieder, davon bis zu 5 Bürgerinnen und Bürger, die der Ratsversammlung angehören können.

Aufgabengebiet

-Stadtplanung

-Energieversorgung und –konzepte

-Verkehrsangelegenheiten

-Stadt-und Straßenreinigung

-Barrierefreiheit

-Umweltthemen in Verbindung mit Bauleitplanung“

Artikel 4

§ 10 - Weitere Ausschüsse (§§ 16a, 45, 46, GO) Abs. 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung:

„2. Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus – GUT -

Zusammensetzung:11 Mitglieder, davon bis zu 5 Bürgerinnen und Bürger, die der Ratsversammlung angehören können.

Aufgabengebiet

-Soziale Angelegenheiten

-Förderung und Pflege des Sports

-Jugendförderung einschl. Jugendzentrum

-Kultur, Bildung und Gemeinschaftsaufgaben

-Bücherei

-Schulangelegenheiten der Stadt Plön

-Tourismus

-Umweltschutz

-Naturschutz

-Landschaftspflege

-Gewässerschutz“

Artikel 5

§ 12 – Aufgaben und Entscheidungen der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters (§§ 16 a, 27, 28, 34, 35, 43, 47, 56, 64, 65, 95 d, 95 f GO) Abs. 2 Nr. 8 erhält folgende Fassung:

8. die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften bis zu einem Wert von 5.000 €.

Artikel 6

§ 14 - Beauftragte/Beauftragter für den Umweltschutz Abs. 5 erhält folgende Fassung:

„(5) Die oder der Beauftragte sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter werden für die Dauer der Wahlzeit der Ratsversammlung durch Beschluss der Ratsversammlung berufen.“

Artikel 7

§ 14 - Beauftragte/Beauftragter für den Umweltschutz Abs. 6 erhält folgende Fassung:

„(6) Die oder der Beauftragte sowie deren/dessen Vertretung erhalten eine Entschädigung nach der Entschädigungsatzung der Stadt Plön.“

Artikel 8

Folgender § 14 a wird eingefügt:

„§ 14 a

Beauftragte/r der Stadt Plön für die Belange von Menschen mit Behinderungen

(1) Die Ratsversammlung beruft eine Beauftragte oder einen Beauftragte/n der Stadt Plön für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist über alle wichtigen Angelegenheiten ihres/seines Aufgabenbereiches zu unterrichten. Die Geschäftsordnung für die Ratsversammlung der Stadt Plön und deren Ausschüsse bestimmt die Art der Unterrichtung.

(2) Weitere Einzelheiten regelt die Satzung der Stadt Plön über die Aufgaben der/des Beauftragten der Stadt Plön für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Artikel 9

Die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung der Landrätin des Kreises Plön vom 31. Mai 2018 erteilt.

Ausgefertigt:

Plön, den 04. Juni 2018

Stadt Plön

Der Bürgermeister

gez. - L. S. -

Lars Winter

Veröffentlicht:

Plön, den 09. Juni 2018

Stadt Plön

Der Bürgermeister

- L. S. -

gez.

Lars Winter