Vorbereitende Untersuchung für das Gebiet „Bahnhofsvorplatz/ZOB“
Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
- Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen –
Einleitungsbeschluss gem. § 141 BauGB
Übersicht über das Untersuchungsgebiet für die vorbereitende Untersuchung gem. § 141 BauGB
Die Stadt Plön ist durch den Zuwendungsbescheid der IB.SH vom 30.11.2017 in das oben genannte Städtebauförderungsprogramm aufgenommen worden.
Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.02.2018 beschlossen, für das in der Anlage der Originalvorlage dargestellte Gebiet „Bahnhofsvorplatz/ZOB) vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) vorzunehmen.
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen sind gem. § 138 Abs. 1 BauGB Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihrem Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Auf die Rechtswirkung des § 141 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen.
Die erforderlichen Bestandserhebungen und Recherchen werden voraussichtlich bis Anfang 2019 andauern. Sie sind Grundlage zur Entwicklung von Planungskonzepten, mit deren Hilfe Probleme im Bereich des Bahnhofes und ZOB gelöst werden sollen. Alle Betroffenen werden gebeten, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv an der Bestandsaufnahme, am Zielfindungsprozess und an der späteren Umsetzung von Konzepten zu beteiligen. Gerne werden Ihre Anregungen zur Verbesserung der Situation entgegengenommen.
Zusätzlich wird die vorstehende Bekanntmachung am 23.04.2018 auf der Internetseite der Stadt Plön unter www.ploen.de bereitgestellt.
Plön, den 18.04.2018
Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L. S.)
gez. Lars Winter
Bürgermeister