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Datum: 27.03.2018

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2018

I.

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 13. Dezember 2017 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge[1] auf 17.398.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 1 auf 19.255.100 EUR

einem Jahresfehlbetrag von 1.856.700 EUR

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 16.433.700 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 17.552.600 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.806.000 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 4.354.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2.806.200 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 130.000 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 8.000.000 EUR
  4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 84,136 Stellen


Gemäß § 95 g Abs. 4 Ziffer 2 GO steht ein Betrag von 2.000.000 € des Gesamtbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 380 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 %

2. Gewerbesteuer 380 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine
Zustimmung nach § 95 d bzw. § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 16. März 2018 erteilt.

Plön, den 03. April 2018

S t a d t P l ö n

Der Bürgermeister

L.S.

Lars Winter

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, 24306 Plön, ausliegen.

Plön, den 27. März 2018

S t a d t P l ö n

Der Bürgermeister

L.S.

Lars Winter


[1] Ohne interne Leistungsverrechnung