Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchuiG) in Verbindung mit § 5 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), in den jeweils geltenden Fassungen, wird nach Beschlussfassung der Schulverbandsversammlung vom 7. Dezember 2017 folgende Satzung zur 6. Änderung der Verbandssatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land erlassen:
Artikel 1
§ 8 erhält folgende Fassung:
(1) Gemäß § 12 Abs. 4 bis 7 GkZ i.V.m. § 45 Abs. 1 GO wird ein Hauptausschuss gebildet.
Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Die Verbandsvorsteherin/Der Verbandsvorsteher ohne Stimmrecht und 7 Mitglieder der Verbandsversammlung. Von diesen 7 stimmberechtigten Mitgliedern sollten 3 für die Stadt Plön und 1 für die Gemeinde Ascheberg Mitglied der Verbandsversammlung sein.
Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Das Aufgabengebiet ist in § 10 der Verbandssatzung geregelt.
(2) Dem Hauptausschuss wird die Entscheidung über die Befangenheit seiner Mitglieder und der nach § 12 Abs. 7 GkZ i.V.m. § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Mitglieder der Verbandsversammlung übertragen.
Artikel 2
Die Satzung tritt am 01. Juni 2018 in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Plön, den 14.03.2018
gez. Lars Winter L.S.
Schulverbandsvorsteher
Veröffentlicht:
Plön, den 19.03.2018
gez. Lars Winter L.S.
Schulverbandsvorsteher