Inhalt
Datum: 09.06.2018

Öffentliche Bekanntmachung der Zuständigkeitsordnung (in der Fassung des 4. Nachtrages vom 04. Juni 2018)

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat zur inhaltlichen Festlegung der Zuständigkeiten der Ausschüsse am 21. September 2005 (1. Nachtrag vom 12. März 2008, 2. Nachtrag vom 1. April 2009, 3. Nachtrag vom 24. Januar 2018, 4. Nachtrag vom 04. Juni 2018) folgende Zuständigkeitsordnung (§ 11 Abs. 2 Hauptsatzung) beschlossen:

Präambel

In den Ausschüssen sollen generell Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beraten und entschieden werden. Steuerung und Kontrolle der beschlossenen Maßnahmen erfolgen mit Hilfe des Berichtswesens. Daneben sollen zwischen den Ausschüssen und der Verwaltung Kontrakte über die Umsetzung der Beschlüsse abgeschlossen werden.

Gleichstellungsfragen sind in allen Ausschüssen zu berücksichtigen.

§ 1

Hauptausschuss

(§ 9 Hauptsatzung)

  1. Aufgaben gem. § 9 der Hauptsatzung,
  2. Steuerung wirtschaftlicher Beteiligung der Stadt im Rahmen des Berichtswesens,
  3. Entwicklung von Verfahren zur Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und anderen städtischen Vorhaben, die deren Interessen berühren,
  4. Investitionsplanung, Wohnungs- und Grundstücksbewirtschaftung,
  5. Prüfung der Jahresrechnung,
  6. Grundsätze der Wirtschaftsförderung,
  7. Vorbereitung der Haushaltssatzung und der Anlagen einschl. möglicher Nachträge für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung,
  8. Vorbereitung und Änderung der Abgabesatzungen gem. KAG und BauGB für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung,
  9. Entscheidungen über Kostenspaltung und Abschnittsbildung im Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht,
  10. Festlegung des Ablösebetrages für Stellplätze gem. § 48 Abs. 6 LBO,
  11. Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtungen Märkte und Parkplätze,
  12. Wahrnehmung der Angelegenheiten der Feuerwehr.
  13. Städtepartnerschaften und Patenschaft mit der Marineunteroffiziersschule Plön

§ 2

Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (§ 10 Abs. 1 Ziff. 1 Hauptsatzung)

  1. Entscheidung über die Aufstellung der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung und Vorbereitung der Beschlüsse für die Ratsversammlung im weiteren Verfahren der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitpläne,
  2. Entscheidung über Zulassung von Ausnahmen von den Festsetzungen einer Satzung über die Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB,
  3. Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nach § 31 BauGB,
  4. Entscheidung über Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB,
  5. Entscheidung über Baugebote nach § 176 BauGB,
  6. Beschlüsse über den Standort städtischer Bauvorhaben,
  7. Festlegung von städtischen Bauprogrammen, städtischen Baumaßnahmen und baulichen Veränderungen für städtische Liegenschaften,
  8. Entscheidung über Entwürfe für im Investitionsplan enthaltene Baumaßnahmen,
  9. Entscheidung über Anträge und Stellungnahmen zu Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren sowie zu Planungen der Nachbargemeinden,
  10. Angelegenheiten der Landes- und Regionalplanung sowie Gemeindegrenzen überschreitende Planungen,
  11. Entscheidungen über Erlaubnisse zur Sondernutzung nach § 21 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Fällen von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung,
  12. Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen nach §§ 6, 7 und 8 des Straßen- und Wegegesetzes, außer wenn die Einziehung Folge aus dem Inhalt eines Bauleitplanes oder Planfeststellungsbeschlusses ist,
  13. Entscheidung über Verkehrslenkungskonzepte und Verkehrsplanungen,
  14. Festlegung von Art und Umfang der Bürgerbeteiligung bei Bau- und Planungsmaßnahmen.
  15. Vorbereitung von Verträgen nach Baugesetzbuch,
  16. Entscheidung über Planungen und Maßnahmen der Stadtentwicklung,
  17. Entscheidung über Umweltverträglichkeitsprüfungen und landschaftspflegerische Begleitpläne zu Anträgen und Stellungnahmen in Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren,
  18. Entscheidung über Gestaltung von öffentlichen Grün- und Parkanlagen,
  19. Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtung Stadt- und Straßenreinigung
  20. Beschlüsse zur Auslegung der Bauleitpläne gem. §§ 33 Abs. 2 und 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
  21. Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
  22. Wahrnehmung von Umweltthemen in Verbindung mit Bauleitplanung


§ 3

Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus

(§ 10 Abs. 1 Ziff. 2 Hauptsatzung)

1.Grundsatzentscheidungen

  • für den Bereich der Sozial-, Jugend- und Sporteinrichtungen,
  • über die Gewährung von Zuschüssen an und über die Mitgliedschaft in Verbänden der freien Wohlfahrtspflege,
  • zur Bedarfsplanung für Kinderspielplätze,
  • über schulische und vorschulische Betreuungseinrichtungen und -angebote,
  • über die Gewährung von Zuschüssen für die Jugendarbeit,
  • über die Gewährung von Zuschüssen an und den Abschluss von Verträgen mit Sportvereinen und Sportverbänden,
  • zur Stadtbücherei,
  • zu Konzepten für kulturelle Veranstaltungen,
  • zu Zuschüssen im kulturellen Bereich,
  • zum Hallenbad und Badestellen,
  • zum Aufgabengebiet Tourismus
  • zum Umweltschutz
  • zum Naturschutz
  • zur Landschaftspflege
  • zum Gewässerschutz

2. Vorschläge zur Vergabe von Auszeichnungen,

3. Aufgaben des Schulträgers,

4. Angelegenheiten der Erwachsenenbildung,

(§ 4 gestrichen durch den 1. Nachtrag)

§ 5

Diese Zuständigkeitsordnung in der Fassung des vierten Nachtrags tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Plön, den 04. Juni 2018

S t a d t P l ö n

Der Bürgermeister

- L. S. -

Lars Winter

Veröffentlicht am: 09. Juni 2018

S t a d t P l ö n

Der Bürgermeister

- L. S. -

Lars Winter