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Datum: 18.05.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Plön über das Ergebnis der Unterschriftensammlungen für das Volksbegehren zum Schutz des Wassers

Gemäß § 18 Absatz 3 des Gesetzes über Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. April 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 108), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 362), Ressortbezeichnungen ersetzt durch Artikel 18 der Landesverordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30), wird das Ergebnis der Unterschriftensammlung für die Stadt Plön bekannt gemacht:

Ergebnis der Unterschriftensammlung in der Stadt Plön:

Anzahl der gültigen Eintragungen – 268

Bescheinigt wurden nur die Eintragungen von Personen, für die laut Angabe des Wohnortes meine örtliche Zuständigkeit gegeben war und die zum Zeitpunkt der Eintragung beteiligungsberechtigt nach § 1 VAbstG i. V. m. § 5 LWahlG waren.

Anzahl der ungültigen Eintragungen – 17

für die laut Angabe des Wohnortes meine örtliche Zuständigkeit zwar gegeben war, diese Personen zum Zeitpunkt der Eintragung jedoch nicht beteiligungsberechtigt nach § 1 VAbstG i. V. m. § 5 LWahlG waren.

Anzahl der ungültigen Eintragungen – 2

für die laut Angabe des Wohnortes meine örtliche Zuständigkeit nicht gegeben war (z. B. Person in keiner Gemeinde des Landes Schleswig-Holstein wohnhaft).

Gesamtzahl der Stimmberechtigen – 8.068

Plön, 11.05.2020

Stadt Plön Der Bürgermeister
gez. Lars Winter L. S. Bürgermeister