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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bösdorf für das Haushaltsjahr 2020
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bösdorf für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 22.10.2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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erhöht |
vermindert |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge |
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um |
um |
gegenüber bisher |
nunmehr fest-gesetzt auf |
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EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
1. |
im Verwaltungshaushalt |
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die Einnahmen |
19.600 |
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2.350.900 |
2.370.500 |
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die Ausgaben |
19.600 |
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2.350.900 |
2.370.500 |
2. |
im Vermögenshaushalt |
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die Einnahmen |
89.900 |
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669.400 |
759.300 |
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die Ausgaben |
89.900 |
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669.400 |
759.300 |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 259.000 EUR auf 251.000 EUR
2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 270.000 EUR auf 270.000 EUR
3 der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 500.000 EUR auf 500.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgew. Stellen von bisher 1,14 Stellen auf 1,14 Stellen
§ 3
- unverändert -
§ 4
- unverändert –
Bösdorf, 28.10.2020
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
-L.S.-
gez. Engelbert Unterhalt
II.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Plöner Rathauses im Team Finanzen, Schlossberg 3-4, Zimmer 50, 24306 Plön, ausliegen.
Bösdorf, 06.11.2020
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
-L.S.-
gez. Engelbert Unterhalt