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Datum: 06.11.2020

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bösdorf für das Haushaltsjahr 2020

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bösdorf für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 22.10.2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht

vermindert

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

 

um

um

gegenüber bisher

nunmehr fest-gesetzt auf

 

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen

19.600

 

2.350.900

2.370.500

 

die Ausgaben

19.600

 

2.350.900

2.370.500

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen

89.900

 

669.400

759.300

 

die Ausgaben

89.900

 

669.400

759.300


§ 2
Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 259.000 EUR auf 251.000 EUR
2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 270.000 EUR auf 270.000 EUR
3 der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 500.000 EUR auf 500.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgew. Stellen von bisher 1,14 Stellen auf 1,14 Stellen


§ 3

- unverändert -

§ 4

- unverändert –

Bösdorf, 28.10.2020

Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
-L.S.-

gez. Engelbert Unterhalt


II.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 1. Nachtragshaushaltsplan nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Plöner Rathauses im Team Finanzen, Schlossberg 3-4, Zimmer 50, 24306 Plön, ausliegen.

Bösdorf, 06.11.2020

Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
-L.S.-

gez. Engelbert Unterhalt