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Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bösdorf (Holstein)
1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bösdorf (Holstein) vom 26. März 2021
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.- H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVOBl. Schl.- H. S. 566) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24. Februar 2022 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Plön vom 23.03.2022 folgende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung erlassen:
§ 1 Änderungen
In § 8 wird Absatz 3 gestrichen. Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden neue Absätze 3 und 4.
§ 2 Inkrafttreten
Diese 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung der Landrätin des Kreises Plön vom 23.03.2022 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Ausgefertigt:
Bösdorf, den 07.04.2022
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister - L. S. -
gez. gelbert Unterhalt
(Engelbert Unterhalt)
Veröffentlicht:
Bösdorf, den 11.04.2022
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister - L. S. -
gez. Engelbert Unterhalt
(Engelbert Unterhalt)