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Datum: 29.12.2022

Bekanntmachung der 11. Satzung zur Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung für das Kommunalunternehmen "Stadtwerke Plön - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön"

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 sowie 106a Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.03.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 153), und § 6 der Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts (KUVO) vom 03.04.2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 244), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 24.06.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1285), sowie des § 6 Abs. 1 und Abs. 2 der Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungsverordnung – BekanntVO) vom 14.09.2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 338), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 01.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 573), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön vom 09.11.2022 diese 11. Nachtragssatzung erlassen.

Artikel 1

§ 2 Abs. 1 und 2 „Gegenstand des Kommunalunternehmens (Anstaltszweck) und Kompetenzen“ erhalten die folgende Neufassung:

(1) Aufgaben des Kommunalunternehmens im eigenen Namen und in eigener Verantwortung (Aufgabenträgerschaft mit sämtlichen Rechten und Pflichten) sind:

a) die Abwasserbeseitigung nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes/Landeswassergesetzes Schleswig-Holstein: Hierzu gehören insbesondere die Stadtentwässerung einschließlich der hierzu gehörenden Vermögensverwaltung, das Sammeln, der Transport, die Behandlung und die unschädliche Ableitung des Abwassers, des aus Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen Gruben gesammelten Fäkalschlamms bzw. Abwassers, der Aus- und Umbau der Abwasseranlagen einschließlich der Zentralkläranlagen und die laufende Verwaltung und Planung sowie Unterhaltung und Betrieb der Einrichtungen zum Abwassertransport und zur Abwasserreinigung;

b) die Wasserversorgung;

c) die Breitbandversorgung (Errichtung passiver Teil eines Glasfasernetzes).

(2) Die Stadt nimmt das Kommunalunternehmen zur Durchführung folgender Aufgaben in Anspruch (Dienstleistungen):

Strom-, Gas- und Wärmeversorgung sowie ähnliche Geschäftsfelder.

Artikel 2

§ 2 Abs. 4 „Gegenstand des Kommunalunternehmens (Anstaltszweck) und Kompetenzen“ erhält die folgende Neufassung:

(4) Für die in Absatz 1 a) genannten Bereiche ist das gesamte notwendige Anlage- und Betriebsvermögen einschließlich der Grundstücke auf der Grundlage des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes „Stadtentwässerung Plön“ zum 31.12.2007 bzw. das in der Eröffnungsbilanz näher bezeichnete bewegliche und unbewegliche Vermögen (einschließlich der Forderungen und Verbindlichkeiten) auf das Kommunalunternehmen zum 01.01.2008 übergegangen.

Artikel 3

§ 11 „Bekanntmachungen“ erhält die folgende Neufassung:

(1) Satzungen und andere örtliche Bekanntmachungen des Kommunalunternehmens werden durch Bereitstellung auf der Internetseite https://www.swp-stadtwerke-ploen.de/wir-ueber-uns/satzungen-amtliche-bekanntmachungen/ unter Angabe des Bereitstellungstages bekanntgemacht.

(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.

(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas Anderes bestimmt ist.

(4) Jede Person kann sich die Textfassung der Bekanntmachungen des Kommunalunternehmens unter der Bezugsadresse „Stadtwerke Plön - AöR der Stadt Plön, Tweelhörsten 3, 24306 Plön“ kostenpflichtig zusenden lassen. Dort liegen auch Textfassungen zur Mitnahme aus bzw. werden dort bereitgehalten.

Artikel 4

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. In der Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinzuweisen, wo die Satzung eingesehen werden kann.

Ausgefertigt:

Plön, den 10.11.2022

Stadt Plön

Der Bürgermeister

-L.S.-

Lars Winter  

Bekanntgemacht:

Plön, den 29.12.2022

Stadt Plön

Der Bürgermeister

-L.S.-

Lars Winter