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Datum: 20.11.2020

Bekanntmachung der Stadt Plön über den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plön für den Bereich südlich des Behler Wegs

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat in seiner Sitzung am 21.10.2020 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plön gefasst. Im Weiteren hat er den Vorentwurf der 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plön zustimmend zur Kenntnis genommen und als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Zeit von 23.11.2020 bis einschließlich 23.12.2020 während der Dienststunden im Rathaus, Schloßberg 3-4, 24306 Plön statt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich Kenntnisse über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung verschaffen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an daniela.schulz@ploen.de gesendet werden.

Für weitere Auskünfte stehen Frau Schulz (Tel.: 04522 505 715) und Herr Homeyer (Tel.: 04522 505 751) zur Verfügung.

Der räumliche Geltungsbereich der 87. Änderung des Flächennutzungsplans ist in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.ploen.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Plön, den 12.11.2020
Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L.S.)
gez. Lars Winter
Bürgermeister