Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat am 05.10.2017 den Lärmaktionsplan der Stadt Plön zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) in Schleswig-Holstein beschlossen.
Auf Grundlage der Lärmkarten 2017 ist gemäß § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Lärmaktionsplan der Stadt Plön unter rechtzeitiger und effektiver Mitwirkung der Öffentlichkeit bis zum 18. Juli 2018 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die vereinfachte Überprüfung des Lärmaktionsplans hat die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Plön zur Umsetzung der dritten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) in Schleswig-Holstein ergeben.
1. Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat in ihrer Sitzung vom 30. Mai 2018 den Vermerk zur vereinfachten Überprüfung des Lärmaktionsplans der Stadt Plön vom 05.10.2017 zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der von der Ratsversammlung der Stadt Plön in der Sitzung am 30. Mai 2018 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Plön zur Umsetzung der dritten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) in Schleswig-Holstein liegt in der Zeit von Donnerstag, 21. Juni 2018, bis Freitag, 20. Juli 2018, im 1. Obergeschoss des Rathauses, Schloßberg 3-4, 24306 Plön, auf dem Flur vor den Sitzungszimmern während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Die vorstehende Bekanntmachung wird am 13. Juni 2018 zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Plön unter www.ploen.de bereitgestellt.
Plön, den 08. Juni 2018
Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L. S.)
gez. Lars Winter
Bürgermeister