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Datum: 15.05.2020

Bekanntmachung der Stadt Plön über die I. Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 19. Dezember 2019 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge1 auf 18.563.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen1 auf 20.333.000 EUR
einem Jahresfehlbetrag von 1.770.000 EUR

2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 17.493.800 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 18.373.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.750.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.208.200 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2.307.700 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 176.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 8.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf 83,789 Stellen


1Ohne interne Leistungsbeziehungen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 390 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 425 %
2. Gewerbesteuer 390 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen,
für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung
nach § 95 d bzw. § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.


Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 28. April 2020 erteilt.

Plön, den 11. Mai 2020

- L.S -

S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister


Lars Winter


II.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung erstreckt sich lt. Verfügung der Landrätin des Kreises Plön als Kommunalaufsichtsbehörde vom 28. April 2020 nicht auf die Verpflichtungsermächtigungen. Für einen Teilbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 700.000,- € behält sich die Kommunalaufsichtsbehörde Einzelgenehmigungen vor.

III.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Fachbereich II / Team Finanzen, Schlossberg 12, 24306 Plön, ausliegen.

Plön, den 11. Mai 2020

- L.S -

S t a d t P l ö n
Der Bürgermeister


Lars Winter