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Datum: 24.11.2020

Bekanntmachung der Stadt Plön über die Satzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Stadt Plön (Marktgebührensatzung); 4. Nachtrag

Aufgrund des § 4 (1) S.1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. 02. 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07. 09. 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 514) und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 11 und 6 Abs. 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 01. 2005 (GVOBl. Schl-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 13. 11. 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 425), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 04. 11. 2020 die Satzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Stadt Plön (Marktgebührensatzung), in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 27. 09. 2018, in Kraft getreten am 01. 01. 2019, wie folgt geändert:

Artikel 1

§ 3 erhält folgende Fassung

Bemessungsgrundlage und Höhe der Gebühr

Die Gebühr (Marktstandsgeld) beträgt

I auf Jahrmärkten:
für Geschäfte aller Art pro Tag
a) für die ersten 80 m² pro m² 1,50 €
b) für jeden weiteren m² 0,70 €
c) mindestens jedoch 30,00 €

für sonstige abgestellte Fahrzeuge, die nicht dem Verkaufszweck bzw. als Zugmaschine dienen, und deren Verbleib auf dem Marktplatz von der Marktaufsicht genehmigt wurde, täglich je Fahrzeug 15,00 €

II auf Wochenmärkten:
für das Benutzen eines Platzes zum Verkauf von Waren aller Art pro Tag und lfd. Frontmeter 0,95 € mindestens jedoch 8,90 €
für sonstige abgestellte Fahrzeuge, die nicht dem Verkaufszweck bzw. als Zugmaschine dienen, und deren Verbleib auf dem Marktplatz von der Marktaufsicht genehmigt wurde, täglich je Fahrzeug 12,75 €

III bei sonstigen Märkten
für das Benutzen der Veranstaltungsfläche pro qm und Tag 0,20 €

für sonstige abgestellte Fahrzeuge, die nicht dem Benutzungszweck bzw. als Zugmaschine dienen, und deren Verbleib auf dem Marktplatz von der Marktaufsicht genehmigt wurde, täglich je Fahrzeug 4,00 €

IV für die Bereitstellung eines Stromanschlusses unabhängig von der Art der Marktveranstaltung je erforderlichem Anschluss und Markttag:
16 Ampere 5,00 €
32 Ampere 20,00 €
63 Ampere 40,00 €
125/250 Ampere 95,00 €

Bei der Erhebung von Marktgebühren werden Bruchteile eines Quadratmeters bzw. Frontmeters und angefangene Tage voll gerechnet.
Wird der zugewiesene Platz nicht in Anspruch genommen oder der Stand vorzeitig abgebrochen, ist das Standgeld für die zugewiesene Zeit voll zu zahlen.


Artikel 2

Diese 4. Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 3. Nachtragsatzung außer Kraft.

Ausgefertigt:

Plön, den 19.11.2020

-L.S.-


Stadt Plön
Der Bürgermeister

gez. Lars Winter

Lars Winter


Veröffentlicht:


-L.S.-


Plön, den 24.11.2020


Stadt Plön
Der Bürgermeister


gez. Lars Winter

Lars Winter