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Bekanntmachung der Stadt Plön über die Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Ges. v. 04. 01. 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 03. März 2020 und mit der Genehmigung der Landrätin des Kreises Plön folgende Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön erlassen:
Artikel 1
§ 7 Gleichstellungsbeauftragte (§ 2 Abs. 3 u. 4 GO)
Absatz 6 wird wie folgt geändert: Nach Satz 2 wird zur Heraushebung ein eigener Absatz 7, beginnend mit Satz 3, gebildet. Der bisherige Text bleibt unverändert.
Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 8.
Absatz 8 wird wie folgt geändert:
Die Zeitangabe wird in: „alle 4 Jahre“ geändert.
Artikel 2
§ 11 Aufgaben der Ausschüsse (§§ 45, 45 a, 45 b GO)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:
„(4) Jede Fraktion kann je Ausschuss stellvertretende Ausschussmitglieder vorschlagen (Poolvertretung). Die Anzahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder einer Fraktion darf die Anzahl der Mitglieder dieser Fraktion in der Ratsversammlung nicht übersteigen. Das stellvertretende Ausschussmitglied einer Fraktion wird tätig, wenn ein Ausschussmitglied seiner Fraktion oder ein auf Vorschlag seiner Fraktion gewähltes sonstiges Mitglied verhindert ist.“
Artikel 3
§ 20 Inkrafttreten
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung der Landrätin des Kreises Plön vom 17. April 2020 erteilt.
Die Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt:
Plön, den 27. April 2020 - L. S. -
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Lars Winter
Lars Winter
Veröffentlicht:
- L. S. -
Plön, den 29. April 2020
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Lars Winter
Lars Winter