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Datum: 08.04.2022

Bekanntmachung der Stadt Plön über die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Unterhaltung und Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Stadt Plön (Obdachlosensatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.03.2022 (GVOBI. S. 153) sowie der §§ 1 Abs. 1, 2, 4 und 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005, S. 27), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 25.05.2021 (GVOBI. S. 566), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön vom 30.03.2022 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1
§ 7 Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
(1) Die Benutzungsgebühr für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Plön, Gartenstraße 9-11 beträgt 5,33 Euro pro Monat und Quadratmeter.
(2) Zuzüglich zu der Benutzungsgebühr wird eine Betriebs- und Heizkostenpauschale (sogen. Nebenkosten) in Höhe von 3,56 Euro pro Monat und Quadratmeter erhoben.

Artikel 2
Diese Nachtragssatzung tritt am 01. Mai 2022 in Kraft.

Ausgefertigt:
Plön, den 04.04.2022
-L. S.-
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Lars Winter
Lars Winter

Veröffentlicht:
Plön, den 08. 04. 2022
-L. S.-
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Lars Winter
Lars Winter