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Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.03.2022 (GVOBI. S. 153) sowie der §§ 1 Abs. 1, 2, 4 und 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005, S. 27), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 25.05.2021 (GVOBI. S. 566), wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön vom 30.03.2022 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
§ 7 Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
(1) Die Benutzungsgebühr für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Plön, Gartenstraße 9-11 beträgt 5,33 Euro pro Monat und Quadratmeter.
(2) Zuzüglich zu der Benutzungsgebühr wird eine Betriebs- und Heizkostenpauschale (sogen. Nebenkosten) in Höhe von 3,56 Euro pro Monat und Quadratmeter erhoben.
Artikel 2
Diese Nachtragssatzung tritt am 01. Mai 2022 in Kraft.
Ausgefertigt:
Plön, den 04.04.2022
-L. S.-
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Lars Winter
Lars Winter
Veröffentlicht:
Plön, den 08. 04. 2022
-L. S.-
Stadt Plön
Der Bürgermeister
gez. Lars Winter
Lars Winter