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Datum: 11.06.2020

Bekanntmachung der Stadt Plön über die Umstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 »Vogelberg« der Stadt Plön, Kreis Plön, auf das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2020 den Beschluss zur Umstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Vogelberg“ der Stadt Plön, Kreis Plön, für das Gebiet nordöstlich und südlich der „Rodomstorstraße“, nordöstlich der „Parkstraße“ und westlich der Straße „Langenbusch“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) gefasst.

Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und die Schaffung von Rahmenbedingungen für angemessene Erweiterungsmöglichkeiten der Bestandsgebäude unter Berücksichtigung des typischen Siedlungscharakters des Gebietes.

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. (4) BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan dient gemäß § 13 a Abs. (1) Satz 1 BauGB Maßnahmen der Innenentwicklung eines bestehenden Gebietes.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 „Vogelberg“ der Stadt Plön ist im nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt.

Zusätzlich wird die vorstehende Bekanntmachung am 11. Juni 2020 auf der Internetseite der Stadt Plön unter www.ploen.de bereitgestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sein.

Plön, den 05. Juni 2020
Stadt Plön
Der Bürgermeister
(L. S.)
gez. Lars Winter
Bürgermeister