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Datum: 18.01.2022

Bekanntmachung der Stadt Plön über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 56, 1. Änderung »für den Bereich zwischen der B 76, der B 430, dem Stadtgraben sowie dem Stadtsee«

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat in seiner Sitzung am 06.12.2021 den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr.56, 1.Änderung zustimmend zur Kenntnis genommen und als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 24.01.2022 bis einschließlich 24.02.2022, während der Öffnungszeiten im Rathaus, Schloßberg 3-4, 24306 Plön statt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich Kenntnisse über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung verschaffen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an daniela.schulz@ploen.de gesendet werden.

Für weitere Auskünfte stehen Frau Schulz (Tel.: 04522 505 715) und Herr Homeyer (Tel.: 04522 505 751) zur Verfügung.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 56, 1. Änderung ist in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.ploen.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Plön, den 12.01.2022

Stadt Plön

Der Bürgermeister                 (L.S)

gez. Lars Winter

Bürgermeister