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Datum: 12.04.2022

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Plön

Hiermit lade ich gemäß § 46 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz -GKWG-) vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 151), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 430) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der Landesverordnung über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlordnung -GKWO-) vom 09. Dezember 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 643) ), zuletzt geändert durch die Landesverordnung vom 01. Oktober 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 721) zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinde-wahlausschusses am Montag, dem 25. April 2022, 18.30 Uhr, in das Feuerwehrgerätehaus, Am alten Güterbahnhof 3, 24306 Plön ein.

Zur Sitzung ist dauerhaft eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es wird Des-infektionsmittel bereitgehalten. Ebenso wird dauerhaft gelüftet.

Als Tagesordnung habe ich vorgesehen:

1. Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers
2. Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer
3. Bestimmung des Wahltages zur Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin / eines hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Plön
4. Bestimmung des Wahltages einer etwa notwendig werdenden Stichwahl
5. Termin der nächsten Sitzung (Zulassung der Wahlvorschläge)

Es wird gemäß § 2 Abs. 2 GKWO darauf hingewiesen, dass jede Person Zutritt zu der Sitzung hat.

Plön, den 12. April 2022

Stadt Plön
Der Gemeindewahlleiter -LS-
Mark Westerwelle