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Datum: 08.09.2016

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Entwürfe der 3. Änderung des F-Planes und der 4. Änderung des B-Plans Nr. 5 für das Gebiet „Campingplatz Augstfelde einschließlich zugehöriger Hofstelle“

B e k a n n t m a c h u n g  d e r  G e m e i n d e  B ö s d o r f,  K r e i s  P l ö n

über die öffentliche Auslegung der Entwürfe der

a)        3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bösdorf, Kreis  Plön, für das Gebiet „Campingplatz Augstfelde einschließlich    zugehöriger Hofstelle" nördlich der Gemeindestraße zwischen Bosau und der L 306, zwischen dem Vierer See im Norden und im Westen, im   Osten begrenzt durch den Menhorst,

und

b)        4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Bösdorf, Kreis  Plön, für das Gebiet „Campingplatz Augstfelde einschließlich    zugehöriger Hofstelle" nördlich der Gemeindestraße zwischen Bosau und der L 306, zwischen dem Vierer See im Norden und im Westen, im   Osten begrenzt durch den Menhorst,

gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Die von der Gemeindevertretung Bösdorf in der Sitzung am 12. Juli 2016 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bösdorf, Kreis Plön, für das Gebiet „Campingplatz Augstfelde einschließlich zugehöriger Hofstelle" nördlich der Gemeindestraße zwischen Bosau und der L 306, zwischen dem Vierer See im Norden und im Westen, im Osten begrenzt durch den Menhorst, und der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Bösdorf, Kreis Plön, für das Gebiet „Campingplatz Augstfelde einschließlich zugehöriger Hofstelle" nördlich der Gemeindestraße zwischen Bosau und der L 306, zwischen dem Vierer See im Norden und im Westen, im Osten begrenzt durch den Menhorst, und die Begründungen mit schutzgutübergreifenden Umweltberichten liegen in der Zeit von Montag, 19. September 2016, bis Mittwoch, 19. Oktober 2016, im 1. Obergeschoss des Rathauses, Schlossberg 3-4, 24306 Plön, auf dem Flur vor den Sitzungszimmern während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

- Schutzgutübergreifend (Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Arten und

  Lebensgemeinschaften): Landschaftsplan der Gemeinde Bösdorf; festgestellt

  gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Bösdorf vom 11. September 1997

- Schutzgutübergreifend (Schutzgüter Boden, Wasser, Arten und

  Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild): Grünordnerischer Fachbeitrag (Eingriffs-

  Ausgleichs-Bilanzierung) / Maßnahmen, Stand: 07. Juni 2016

- Schutzgutübergreifend (Schutzgüter Boden, Wasser, Arten und

  Lebensgemeinschaften): FFH-Prüfung Neustrukturierung des Campingplatzes

  Augstfelde, Stand: 07. Juni 2016

- Schutzgut Mensch: Schalltechnische Stellungnahme Nr. 07-09-6 vom 21.09.2007

  und deren Ergänzung vom 30.01.2008

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen sowie die DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) liegen ebenfalls aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei den Beschlussfassungen über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bösdorf, Kreis Plön, und der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Bösdorf, Kreis Plön, unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass auch die Meinung von Kindern und Jugendlichen gefragt ist und diesen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planungen der Gemeinde Bösdorf zu informieren und Anregungen anzubringen. Für Fragen stehen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Plön, Frau Kricheldorff unter der Telefonnummer 04522 505-747 und Herr Homeyer unter der Telefonnummer 04522 505-751 zur Verfügung.

Die räumlich identischen Geltungsbereiche der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Bösdorf, Kreis Plön, sind in dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan umrandet dargestellt.

Zusätzlich wird die vorstehende Bekanntmachung am 08. September 2016 auf der Internetseite der Gemeinde Bösdorf unter http://www.boesdorf-holstein.de/ bereitgestellt.

Plön, den 05.09.2016                                                           Gemeinde Bösdorf

                                                                                              Der Bürgermeister

                                                           (L.S.)

                                                                                           gez. Joachim Schmidt

                                                                                                   Bürgermeister