1.
Am 26. Mai 2019
findet in der Bundesrepublik Deutschland die 9. Wahl zum Europäischen Parlament
statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
2.
Die Stadt Plön ist in 5 allgemeine Wahlbezirke, die Gemeinde Ascheberg in 3 Wahlbezirke und die Gemeinde Bösdorf in einen Wahlbezirk eingeteilt. Für die Stadt Plön, die Gemeinde Ascheberg und für die Gemeinde Bösdorf wurde ein gemeinsamer Briefwahlbezirk gebildet. Die Einteilung der allgemeinen Wahlbezirke mit dem Hinweis auf die barrierefreie oder nicht barrierefreie Erreichbarkeit der Wahlräume geht aus der Anlage zu dieser Wahlbekanntmachung hervor und kann zusätzlich in dem Aushang dieser Wahlbekanntmachung im Bekanntmachungskasten am Rathaus, Schloßberg 3, eingesehen oder telefonisch im Wahlamt unter der Rufnummer 04522 505-721 erfragt werden.
Aus der Aufstellung ist auch ersichtlich, welcher Wahlraum gemäß § 46 Abs. 1 Satz 4 der Bundeswahlordnung barrierefrei zu erreichen ist.
„Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer 04522 505-721 (Wahlamt), zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0451 4085080 (BSVSH, info@bsvsh.org)“.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 25. April 2019 bis 3. Mai 2019 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15.30 Uhr im Rathaus, Schloßberg 4, Gemeinschaftsraum zusammen.
3.
Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
Die Wahlberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede wahlberechtigte Person erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der/des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die Wählenden geben ihre Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5.
Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis Plön, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a)
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises Plön oder
b)
durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Plön, Fachbereich Bürgerservice und Wahlen, im Wahlbüro, Kaaktwiete 1, Zimmer 1 einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus, Schloßberg 3 in der Information abgegeben werden.
6.
Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Plön, den 7. Mai 2019
Stadt Plön
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlbehörde
gez. Winter
(Lars Winter)
Anhang zur Wahlbekanntmachung
Die Stadt Plön ist in folgende fünf allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:Wahlbezirk
Zugehörige Straßen
Nr.
Name und Lage des Wahlraumes,
Barrierefreiheit
1
Gemeinschaftsschule (ehem. Realschule),
Am Schiffsthal 7
Wahlraum ist über eine Rampe barrierefrei zu erreichen.
Am Hang,
Am Schiffsthal,
Am Trammer See,
Apenrader Straße,
Appelwarder,
Bergstraße,
Brückenstraße,
Bürgermeister-Kinder-Straße,
Düvelsbrook,
Gartenstraße,
Heidbleken,
Johannisstraße,
Knivsbergring,
Krusekoppel,
Langenbusch,
Osterterp,
Parkstraße,
Parnaßweg,
Plauer Weg,
Rodomstorstraße
Trentseehöhe,
Trentseeweg,
Tweelhörsten,
Vogelberg,
Waldwinkel
2
Soziales Dienstleistungszentrum „Altes E-Werk“, Vierschillingsberg 21
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.
Am Lübschen Tor,
Am Rodomstor,
Am Schwanensee,
Ascheberger Straße,
Bahnhofstraße,
Friedrich-Lamp-Straße,
Gänsemarkt,
Gerberhof,
Gregorientwiete,
Große Insel,
Hamburger Straße,
Hans-Adolf-Straße,
Harmshorn,
Hartmannskoppel,
Heinrich-Rieper-Straße,
Kaaktwiete,
Kannegießerberg,
Klosterstraße,
Klostertwiete,
Koppelsberg,
Krabbe,
Lange Straße,
Lübecker Straße,
Lütjenburger Straße, nur Hausnr. 1-9, 15-17
Markt,
Prinzenstraße,
Rathaustwiete,
Schloß,
Schloßberg,
Schloßgebiet,
Seestraße,
Stadtgrabenstraße,
Strandweg,
Strohberg,
Vierschillingsberg,
Waldhöhe
3
Feuerwehrhaus,
Am alten Güterbahnhof 3
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.
Am alten Güterbahnhof,
Amselstieg,
August-Thienemann-Straße,
Behler Weg,
Buchenallee,
Eutiner Straße,
Feldweg am Schöhsee,
Finkenweg,
Friedrichstraße,
Hamburger Kamp
Hipperstraße,,
Klanderstraße,
Königsgehege,
Langes Anlagen,
Lindenstraße,
Lütjenburger Straße, ohne Hausnr. 1-9, 15-17
Meisenweg,
Oberer Rathsteichweg,
Övelgönne,
Rathjensdorfer Weg,
Rathsberg,
Rosenstraße,
Scharweg,
Scheerstraße,
Steinberg,
Steinbergweg,
Tirpitzstraße,
Unterer Rathsteichweg,
Wilhelmshöhe,
Wilhelmstraße
4
Breitenauschule I,
Breitenaustraße 1
Wahlraum ist barrierefrei über den Schulhof von der Rautenbergstraße zu erreichen.
Breslauer Straße,
Danziger Straße, ohne Hausnr. 12,14,16,18,
22-34, 36-52,
58
Königsberger Straße,
Memeler Straße,
Pommernweg,
Schlesierweg,
Stettiner Straße,
Tilsiter Straße,
Ulmenstraße
5
Breitenauschule II,
Breitenaustraße 1
Wahlraum ist barrierefrei über den Schulhof von der Rautenbergstraße zu erreichen.
Alice-Prausnitz-Weg,
Am Madebrökensee,
Am Stadtwäldchen,
Am Suhrer See,
Anna-Richter-Straße,
Breitenaustraße,
Bruhnsstraße,
Danziger Straße, nur Hausnr. 12,14,16,18,
22-34, 36-52,
58
Elisabeth-Jaspersen-Weg,
Emmi-Kurzke-Straße,
Fegetasche,
Fegetasche Strand,
Fünf-Seen-Allee,
Günther-Röhl-Straße,
Helga-Hansen-Ring,
Jörg-Steinbach-Ring,
Käthe-Seidel-Ring,
Kieler Kamp,
Kreherstraße,
Liliencronhügel,
Maria-Brandt-Straße,
Ölmühlenallee,
Priesterlandweg,
Rautenbergstraße,
Ruhleben,
Schillener Straße,
Seeblick,
Stadtheide,
Walter-Volkers-Straße
Die Gemeinde Ascheberg ist in folgende drei allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk
Nr.
Name und Lage des Wahlraumes,
Barrierefreiheit
Abgrenzung des Wahlbezirks
(zugehörige Straßen)
1
Wahlraum: Bürgerhaus,
Langenrade 16
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.
Achterhof
Am Marienhof
Emil-Paudert-Straße
Ernst-Albrecht-Platz
Friedrich-Lamp-Straße
Fuchsberg
Im Winkel
Kiebitzhörn
Korngasse
Krähenstieg
Lehmberg
Lerchenweg
Marienhof
Musberg
Neue Heimat
Regelkamp
Rethkamp
Sandkamp
Schäferweide
Vorderhof
2
Wahlraum: Rathaus,
Langenrade 16
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.
Am Hörn
Amselweg
Berthold-Brecht Weg
Drosselweg
Finkenweg
Friedrich-Hebbel-Straße
Gartenweg
Hof Hörn
Langenrade
Lindauer Kamp
Matthias-Claudius-Ring
Meisenweg
Mittelweg
Rader Weg
Theodor-Storm-Straße
3
Wahlraum: Gemeinderaum in der Sporthalle,
Vogelsang 12
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.
Am Neuteil
Bahnhofstraße
Bundhorster Chaussee
Glasholz
Glaskoppel
Granzbarg
Groß-Wulfshorst
Gut Ascheberg
Gut Lindau
Hainböst
Hofgebiet
Holzkoppel
Hopfenbrook
Klein-Wulfshorst
Langenbusch
Langenrader Mühle
Lindau
Lindau Redder
Lindau/Gut
Lisch
Mohrenhof
Mühlenkoppel
Neukoppel
Neumünsteraner Straße
Neuteil
Oha
Peterskamp
Plöner Chaussee
Pohl
Postweg
Preetzer Redder
Radebrook
Röhrtang
Rosengarten
Schmiedekoppel
Schulstraße
Schwarzenlande
Schwiddeldei
Söhren
Sportheim
Sprangsrade
Strandhalle
Teichholz
Tismenrade
Trentrade
Trogkamp
Vogelsang
Vordorf
Wilhelm-Bruer-Straße
Ziegelei
Die Gemeinde Bösdorf ist in folgenden allgemeinen Wahlbezirk eingeteilt:
Wahlbezirk
Nr.
Name und Lage des Wahlraumes,
Barrierefreiheit
Abgrenzung des Wahlbezirks
(zugehörige Straßen)
1
Wahlraum: Feuerwehrgerätehaus,
OT Kleinmeinsdorf,
Kirchstraße 26,
24306 Bösdorf
Wahlraum ist barrierefrei zu erreichen.
Bösdorf:
Augstfelde,
Christiansruh,
Dodau,
Friedrichshof,
Hof Augstfelde,
Hohenrade,
Kleinmühlen,
Schneckenfeld,
Steinbusch,
Waldshagen,
Ziegelhof
Bösdorf, OT Bösdorf:
Buschkampredder,
Im Dorfe,
Vierlindenhof
Bösdorf, OT Börnsdorf,
Am Dörpsdiek,
Backhuusredder,
Diekkamp.
Kroghof
Bösdorf, OT Kleinmeinsdorf
Dorfstraße,
Hörn,
Kirchstraße,
Schmiederedder,
Schulstraße,
Siedlung,
Thürker Weg,
Vorderster Kamp
Bösdorf, OT Niederkleveez
Achtern Knick,
Am Dieksee,
Am Hang,
Am Wiesengrund,
Auf der Haide,
Holmweg,
Kirchenweg,
Redder,
Timmdorfer Weg
Bösdorf, OT Oberkleveez
Alte Schmiede,
Kleveezer Straße,
Malenter Straße
Bösdorf, OT Pfingstberg
Alte Salzstraße,
Wiesenweg
Bösdorf, OT Ruhleben
Gut Ruhleben,
Missionsweg
Bösdorf, OT Sandkaten
Alstorfer Weg,
An der B 76,
Dreihusen,
Eichenhain,
Große Heide,
Kirchsteig,
Ruhlebener Holz,
Stoßheck,
Vierhusen