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I.
Haushaltssatzung der Gemeinde Bösdorf für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11. Dezember 2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 1.845.800 EUR
in der Ausgabe auf 1.845.800 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 708.500 EUR
in der Ausgabe auf 708.500 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 230.500 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 500.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,14 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 %
2. Gewerbesteuer 340 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,00 EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Bösdorf, 11. Dezember 2018
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
-L.S.-
gez. Engelbert Unterhalt
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan nehmen, die zu den Öffnungszeiten des Plöner Rathauses im Team Finanzen, Schlossberg 3-4, Zimmer 4, 24306 Plön, ausliegen.
Bösdorf, 11. Dezember 2018
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
-L.S.-
gez. Engelbert Unterhalt