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Öffentliche Bekanntmachung des Schulverband für das Haushaltsjahr 2020
Haushaltssatzung des Schulverbandes-Plön Stadt und Land für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der §§ 77 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 26. November 2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 3.812.000,00 EUR
in der Ausgabe auf 3.812.000,00 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 2.112.800,00 EUR
in der Ausgabe auf 2.112.800,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 1.433.700,00 EUR
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 100.000,00 EUR
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 14,30 Stellen
§ 3
Die Umlage für den Schulverband Plön Stadt und Land beträgt für
den Verwaltungshaushalt 2.500.000,00 EUR
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Schulverbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.
Die Genehmigung der Schulverbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Schulverbandsvorsteher ist verpflichtet, der Schulverbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
§ 5
Die Ausgaben eines Budgets mit Ausnahme der Ausgaben der Gruppierungsnummer 660 (Verfügungsmittel) sind übertragbar.
Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Plön, den 26. November 2019
Schulverband Plön Stadt und Land
Der Schulverbandsvorsteher
L.S.
gez. Lars Winter
(Schulverbandsvorsteher)
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen, die zu den Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Plön, Schloßberg 3/4, Zimmer 41, ausliegen.
Plön, den 29. November 2019
Schulverband Plön Stadt und Land
Der Schulverbandsvorsteher
L.S.
gez. Lars Winter
(Schulverbandsvorsteher)