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Datum: 16.07.2020

SATZUNG über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine Wasserversorgungssatzung - der Gemeinde Ascheberg - 1. Nachtrag -

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) sowie des § 41 des Landeswassergesetzes (LWG) in Verbindung mit § 50 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), alle in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.07.2020 die Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine Wasserversorgungssatzung - vom 14.12.2017 wie folgt geändert:

Artikel I

§ 2 - Wasserversorgungsanlagen -

Absatz 3 wird wie folgt geändert:

Grundstücksanschlüsse von der Abzweigstelle von der Straßenleitung bis zur Grundstücksgrenze sind Bestandteil der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung.

Artikel II

§ 3 - Begriffsbestimmungen -

Absätze 3 und 4 Satz 3 werden wie folgt geändert:

Absatz 3:

Der Grundstücksanschluss ist die Verbindungsleitung von der Abzweigstelle an der Straßenleitung bis zur Grundstücksgrenze.

Absatz 4 Satz 3:

Die Verbindungsleitung von der Grundstücksgrenze bis zur Hauptabsperrvorrichtung ist Bestandteil der Wasserverbrauchsanlage.


Artikel III

§ 17 - Verwendung des Wassers -

Absatz 4 wird wie folgt geändert:

Soll das Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuerlöschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre mit geeichten Wasserzählern zu benutzen. Die Installation ist von einer zertifizierten Fachfirma vorzunehmen und im Anschluss durch die Gemeinde abzunehmen. Der Grundstückseigentümer kann an Stelle des Verfahrens nach Satz 2 ein Hydrantenstandrohr der Stadtwerke Plön AöR nutzen.

Artikel IV

§ 33 - Inkrafttreten -

Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Diese 1. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Diese 1. Nachtragssatzung wird hiermit ausgefertigt.

Ascheberg, 08.Juli 2020 Gemeinde Ascheberg

Der Bürgermeister

- L.S.-

gez. Thomas Menzel

Veröffentlicht:

Ascheberg, 16.Juli 2020 Gemeinde Ascheberg

Der Bürgermeister

-L.S.-

gez. Thomas Menzel

Die amtliche Bekanntmachung ist mit Beginn des 17. Juli 2020 bewirkt.