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Datum: 12.11.2024

Heckenrückschnitt und Reinigung der Gehwege

Mit dem Start der Herbstzeit rückt der Heckenrückschnitt wieder in den Mittelpunkt, denn von Anfang Oktober bis Ende Februar dürfen Hecken, Sträucher und Bäume nach dem Bundesnaturschutzgesetz zurückgeschnitten werden. Jetzt bietet sich ein optimaler Zeitpunkt, um den Heckenbewuchs an den Grenzen zu den öffentlichen Geh- und Radwegen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Dies dient der Sicherheit im Straßenverkehr, da Pflanzen, die auf Geh- und Radwegen sowie Straßen ranken, eine Verletzungsgefahr darstellen, die Sicht behindern, Verkehrsschilder verdecken und die Nutzung der Wege beeinträchtigen.

In diesem Zusammenhang wird dazu angeraten, auch die bereits gefallenen herbstlichen Blätter zu entfernen. Damit diese nicht zur Gefahr für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer werden, weist die Stadt Plön auf die Reinigungspflicht nach der Straßenreinigungssatzung hin. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Gehwege entlang seines Grundstückes sauber zu halten. Dazu gehört auch die Entfernung von Laub. Das Laub ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Stadt Plön bedankt sich bei allen Bürger:innen für die Beachtung und Mithilfe.