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Topmeldungen:
Datum: 04.04.2021Uhrzeit: 12:10 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit meinem wöchentlichen Newsletter möchte ich Sie über Ereignisse in unserer Stadt informieren. Sie sollen über politische Entscheidungen, Veranstaltungen, Baumaßnahmen und ähnliches aktuell Kenntnis erhalten. Es geht also um die Weitergabe von Inhalten und Fakten. Dabei beziehe ich zu gewissen Themen auch persönlich Stellung.
Weiterhin gilt, dass ich mich über Rückmeldungen oder Verbesserungsvorschläge freue.
Nach der letzten Bund-Länder-Gesprächsrunde zur Lage der Corona-Pandemie wurde die Möglichkeit von Modellregionen ins Spiel gebracht. Beherbergungsbetriebe und Gastronomen wittern Morgenluft. Denn, wenn man Modellregion ist, können diese beiden für zunächst vier Wochen öffnen. Allerdings sind hohe Auflagen damit verbunden, denn die Modellregion soll wissenschaftlich begleitet werden.
Das bedeutet auch, dass die Gastronomie und die Beherbergungsbetriebe besondere Auflagen erfüllen müssen. Alles muss durch die Stadt personell begleitet werden. Zusätzliche Testzentren müssen eröffnet und betrieben werden. Testen wir derzeit an drei halben Tagen in der Woche insgesamt 300 Personen, so können es als Modellregion bis zu 1.000 Personen am Tag werden. Insbesondere an den Wochenenden. Dafür müssen wir unsere Kapazitäten verdreifachen. Das ist mit einem Personalaufbau von rd. 15 Personen verbunden. Hinzu kommt der Einsatz von mindestens 4 – 5 Ordnungskräften zur Einhaltung der Auflagen. Wenn kein geeignetes Personal eingestellt werden kann, sind Dienstleister hinzuzuziehen. Da sich Plön in einer haushaltsrechtlichen Interimswirtschaft befindet, das heißt, dass wir derzeit keinen verabschiedeten Haushalt haben, dürfen nur vertragliche oder rechtlich verbindliche Ausgaben geleistet werden. Aus der Politik heraus müsste es den Wunsch geben, die haushaltsrechtlichen Fragen zu klären. Dier Wunsch wurde bislang nicht geäußert.
Eine Bewerbung muss bereits bis zum 7.4. beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden. Auch das wäre eine Herausforderung gewesen.
In einer Zusammenkunft mit den Städten und Gemeinden des Kreises Plön hat sich niemand für eine Modellregion ausgesprochen. Alle sehen den Aufwand als zu hoch an im Vergleich zu dem daraus resultierenden Vorteilen.
In Plön wurden Unterschriften gesammelt, die sich für eine Modellregion aussprechen. Da meine Haltung als Bürgermeister eindeutig ist, dass aus der Verwaltung heraus keine Bewerbung erarbeitet wird, haben die Fraktionsvorsitzenden um einen Runden Tisch zu dem Thema gebeten. Dazu habe ich für kommenden Dienstag eingeladen. Natürlich online.
Die Stadt Plön betreibt eine gesetzlich vorgeschriebene Obdachlosenunterkunft in der Gartenstraße. Das Gebäude ist von 1954 und die Stadt hat die Unterhaltung und Sanierung des Gebäudes in den letzten Jahrzehnten schleifen lassen. Das Gebäude ist abgängig und muss dringend durch einen Ersatzbau abgelöst werden.
Seit zwei Jahren ist die Verwaltung dabei nach Standorten zu suchen. Alle bisher gefundenen Standorte, z.B. Tweelhörsten oder Lütjenburger Straße (hinter der VKP), sind entweder an der Außenlage oder aus Naturschutzgründen nicht realisierbar.
Nunmehr sollte als Standort die Breslauer Straße, gegenüber der Häuser 17-19, geprüft werden. Die Verwaltung wollte eine Bauvoranfrage auf den Weg bringen um durch das Kreisbauamt feststellen zu lassen, ob ein Bau dort rechtlich überhaupt möglich ist.
Gegen diese Idee erhob sich erheblicher Widerstand. Nicht zuletzt deswegen, weil im Falle eines Neubaus dort rd. 20 Stellplätze verloren gegangen wären.
Der zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat in seiner Sitzung am 31.3. entschieden, der Verwaltung den Auftrag für eine Bauvoranfrage nicht zu erteilen. Stattdessen soll ein B-Plan für den Bereich der Gartenstraße aufgestellt werden. Dort soll, neben weiterem sozialverträglichem Wohnraum auch die neue Obdachlosenunterkunft entstehen.
Allerdings ist die Frage nicht geklärt, was im Übergangszeitraum vom Abriss bis zum Neubau mit den obdachlosen Menschen passieren soll. Ideen, wie die, die Obdachlosen in der Lütjenburger Straße, dem Gebäude, in dem die Flüchtlinge untergebrach sind, zusätzlich unterzubringen, funktioniert nicht, weil dort keine Wohnungen mehr zur Verfügung stehen. Weiterer Wohnraum ist nicht in Sicht. Mit den großen Baugenossenschaften, Wankendorfer und Plöner Gewerblichen, werden jetzt noch einmal weitere Gespräche geführt.
Die Landesregierung hat mit dem Einfügen des §35a Gemeindeordnung die Möglichkeit geschaffen, dass Kommunalparlamente ihre öffentlichen Sitzungen auch online durchführen und dort auch rechtsverbindliche Beschlüsse fassen können. Damit diese Regelung auch in Plön Anwendung finden kann, ist es erforderlich die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung zu ändern. Beides ist in der Sitzung der Ratsversammlung am 24. März beschlossen worden.
Am 26. April wird es eine Testsitzung mit allen Ratsmitgliedern, den bürgerlichen Vertreter:innen sowie der Beauftragten und Beiräten geben, um das Procedere durchzuspielen und um Fehlerquellen zu erkennen und zu beheben.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die öffentlichen Sitzungen im Mai dann online durchgeführt werden. Interessierte Bürger:innen können der Sitzung dann auf der Homepage der Stadt beiwohnen. Einwohnerfragen müssen zuvor schriftlich, per Brief oder per E-Mail oder telefonisch an die Stadtverwaltung gesendet werden.
Über die Städtebauförderung im Bereich Lübsches Tor, ZOB; Bahnhofsvorplatz bis hin zur Einmündung Krabbe wurde auch hier im Newsletter bereits berichtet. Nun ist das Verfahren einen Schritt weiter. In den beiden letzten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung wurden die einzelnen, von der Lenkungsgruppe erarbeiteten, Punkte diskutiert, erweitert und verändert. Nunmehr liegt die Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung vor.
Aufgrund der Corona-Pandemie kann eine öffentliche Beteiligung in Präsenz leider nicht stattfinden. Deswegen wird die Stadtverwaltung im April die Grundlage für eine online-Beteiligung erarbeiten. Voraussichtlich Anfang Mai werden die erforderlichen Internetseiten freigeschaltet. Dann hat jede:r die Möglichkeit, die vorgeschlagenen Punkte zu bewerten und/oder zu kommentieren. Es können auch eigene Vorstellungen eingebracht werden, die wiederum kommentier und bewertet werden können.
Ich bin sehr gespannt, wie diese Form der Beteiligung angenommen wird. Ich werde rechtzeitig darüber informieren, wann die Beteiligung starten wird.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) am 25.11.2020 wurde die Verwaltung mit der Erstellung einer detaillierten Leistungsbeschreibung als Grundlage für die Beauftragung eines Fachplanungsbüros mit den Leistungen zur Erstellung eines Ortsentwicklungskonzepts für die Stadt Plön beauftragt. Zur Gewährleistung der Förderfähigkeit der Planungskosten sollte der Inhalt der Leistungsbeschreibung mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) abgestimmt werden und vor der Ausschreibung und Vergabe von Planungsleistungen dem SteP zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die für die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzepts erforderlichen Planungsmittel für den Haushalt 2021 anzumelden.
Die Verwaltung hat eine detaillierte Leistungsbeschreibung (Anlage) erstellt, die als Orientierung für die Inhalte eines Ortsentwicklungskonzepts -nunmehr als Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) „Plön 2040“ tituliert-, dienen soll. Das ISEK soll die Grundlage für eine mögliche Fördermittelakquise in einem breiten Themenspektrum, z.B. im Rahmen der Förderkulisse „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ sein. Darüber hinaus sollen tiefergehende Schwerpunktuntersuchungen für die zukünftige Stadtentwicklung Plöns erfolgen, die als Vorinformationen für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans herangezogen werden können.
Für den Haushaltsplan 2021 wurden seitens der Verwaltung Planungsmittel in Höhe von 70.000,00 EUR bei einem Zuwendungsanteil in Höhe von 50.000,00 EUR angemeldet. Ob dieser Betrag ausreichend sein wird, ist erst nach erfolgter Ausschreibung der Leistungen zu beantworten. Eventuell ist eine finanzielle „Nachschärfung“ im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2022 erforderlich.
Herzliche Grüße
Ihr
Lars Winter
Bürgermeister