Topmeldungen:
Newsletter des Bürgermeisters - Woche 25-2021
Datum: 27.06.2021Uhrzeit: 12:20 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit meinem wöchentlichen Newsletter möchte ich Sie über Ereignisse in unserer Stadt informieren. Sie sollen über politische Entscheidungen, Veranstaltungen, Baumaßnahmen und ähnliches aktuell Kenntnis erhalten. Es geht also um die Weitergabe von Inhalten und Fakten. Dabei beziehe ich zu gewissen Themen auch persönlich Stellung.
Weiterhin gilt, dass ich mich über Rückmeldungen oder Verbesserungsvorschläge freue.
Was ist aus der Woche 25-2021 zu berichten:
Die Sprottenflotte in Plön für Einheimische, Pendler und Touristen
Derzeit wird, zumindest bei Facebook, stark über den Sinn und Unsinn der Sprottenflotte für Plön diskutiert. In dieser Diskussion werden viele Argumente eingebracht, die zum Teil schlichtweg falsch sind oder deren Inhalt erkennen lässt, dass der Zusammenhang nicht bekannt ist, warum die Sprottenflotte in Plön wichtig ist. Der Hintergrund für das Entstehen der Sprottenflotte wird ignoriert und ausschließlich mit den Kosten und der Haushaltssituation der Stadt Plön verbunden.
Dieser Artikel soll zu Versachlichung beitragen.
Die EU, die Bundesrepublik, die Länder, die Kreise und die Kommunen haben den richtigen Weg eingeschlagen, dem Klimawandel zu begegnen. Dazu gehört auch, dass eine Mobilitätswende erfolgen muss. In diesem Zusammenhang hat die KielRegion mit ihren Mitgliedern, der Landeshauptstadt Kiel und den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön und ihren vielen Partnern, u.a. dem Land Schleswig-Holstein, den Kreishandwerkerschaften, der IHK, dem Sparkassenverbund und vielen Unternehmensverbänden unter anderem den Masterplan Mobilität erarbeitet und beschlossen. Unter anderem ist auf den Seiten 127 ff von einem Bike-Sharing-System mit einer Kurzbegründung die Rede:
"Die Etablierung eines regionalen Bikesharing-Systems ermöglicht intermodales Verkehrsverhalten auch ohne eigenes Fahrrad. Da die Fahrradmitnahme in großem Umfang im Öffentlichen Personennahverkehr nicht praktikabel ist, bietet ein Bike-Sharing-System an den zentralen Zielorten der Region die Möglichkeit, kostengünstig und unkompliziert auf ein Fahrrad umzusteigen und vor Ort flexibel mobil zu sein. Ein einheitliches Bikesharing-System als Element im Mobilitätsverbund kann im Alltagsverkehr, als touristisches Mobilitätsangebot oder im Rahmen von Dienstfahrten genutzt werden."
Das Land Schleswig-Holstein bzw. die Nah.SH hebt im neuen landesweiten Nahverkehrsplan (LNVP, Entwurfsstand 18.06.2021) die Bedeutung eines „attraktiven, durchgängig und öffentlich verfügbaren Mobilitätsangebots für die gesamte Reisekette („Tür zu Tür“) für ganz Schleswig-Holstein“ (S. 89) hervor. (Bike-)Sharingdienstleistungen bieten genau dieses Angebot und schließen die Lücke zwischen „Tür“ und ÖPNV-Zugangspunkt. Gleichzeitig verweist das Land darauf, dass diese „Mobilität neben Bahn und Bus“ nicht im Zuständigkeitsbereich des Landes liegt. Neue Mobilitätsangebote stehen vor der Herausforderung (noch) unklarer Verantwortungszuordnungen. Der Kreis Plön geht hier voran und bietet als Aufgabenträger des straßengebunden ÖPNVs mittels einer Förderung die Übernahme von bis zu 50 % der Kosten für die nun aufzubauenden Stationen der SprottenFlotte bis Ende des Jahres an. Die verbleibenden Kosten übernehmen die Kommunen, die mit der SprottenFlotte insbesondere das Nahmobilitäts-Angebot stärken und von der verbesserten Erschließung im Ort profitieren.
Die Gesamtkosten für das System sind dabei überschaubar und werden derzeit aus unterschiedlichen Töpfen gedeckt. Neben kommunalen Mitteln sind dies:
- Anteilige Förderungen aus Bundesmitteln des BMVI (u.a. Nationaler Radverkehrsplan)
- sowie im Kreis Plön auch anteilige Förderung aus Mitteln des Landkreises
- Mittel privater Unternehmen zur Finanzierung zusätzlicher Stationen und Räder, v.a. an Firmenstandorten und in Gewerbegebieten. Zudem werden derzeit sämtliche E-Bikes und E-Stationen von der Förde Sparkasse finanziert (bzw. Sparkasse Mittelholstein + Stadtwerke SH in Rendsburg)
Auf allen politischen- und Verwaltungsebenen wurden in den vergangenen Monaten ehrgeizigere Klimaschutzziele ausgerufen und -Konzepte erstellt. Auch der Kreis Plön und die Stadt Plön haben solche Ziele und Konzepte verabschiedet. „Die Stadt Plön möchte eine Vorreiterrolle einnehmen und andere zum Mitmachen motivieren.“ (Plön schlägt Klimawellen – integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Plön 04-2021).
Anders als in den Sektoren Strom und Wärme, konnten im Verkehr bislang keine nennenswerten Erfolge bei der Senkung der CO2-Emissionen erzielt werden. Die Stärkung klimafreundlicher Angebote ist daher essenziell, um die Klimaschutzziele in allen Handlungsfeldern zu erreichen.
Im Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2020 hat die Stadtverwaltung 10 Sprottenflottenstationen mit bis zu 60 Fahrrädern aufgenommen. Die Selbstverwaltung hat diese auf sechs Stationen mit mindestens 30 Fahrrädern gekürzt. Nun sollen nur noch zwei Stationen als Test bewilligt werden. Mit zwei Stationen kann das vorgenannte Ziel der Vernetzung NICHT erreicht werden. Mit mindestens vier Stationen ist eine erste Teilvernetzung vielleicht möglich.
Die Kritik, dass die Stadt Plön einen privaten Betreiber unterstützen will, läuft ins Leere. Die KielRegion GmbH hat im Jahr 2019 eine transparente, öffentliche und europaweite Ausschreibung für das Bikesharing-System in der KielRegion durchgeführt. Dabei hat sich der Anbieter nextbike durchgesetzt. Schon bei Beauftragung des Grundsystems im Jahr 2019 (Kiel + Umlandgemeinden) waren Optionen zur Ausweitung in weiteren Gebieten in der Region und zur Verlängerung der Verträge durch eine einseitige Option für die KielRegion festgelegt. Die Erweiterung erfolgt daher zu bestehenden und aus heutiger Sicht sehr günstigen Konditionen sowie zu den zuvor festgelegten Leasing-Preisen für Räder und Stationen. Das Vorgehen folgt einem ähnlichen Bestellprinzip wie bei der Ausschreibung öffentlicher Linienverkehre. Auch diese werden von privaten Unternehmen erbracht und im Sinne der Daseinsvorsorge für Bürgerinnen und Bürger aus öffentlichen Mitteln finanziert.
In der Dienstleistung ist nicht nur der schnöde Verleih von Fahrrädern enthalten, sondern auch die Garantie der dauernden Verkehrssicherheit der Fahrräder. Weiterhin werden die Stationen wöchentlich mit der Anzahl der Fahrräder wieder aufgefüllt, wie es zuvor vereinbart wurde.
Wer die ersten Zeilen aufmerksam gelesen hat, der hat verstanden, dass es sich hierbei nicht ausschließlich und vordergründig um ein Verleihsystem für Touristen handelt, sondern eine Ergänzung des gesamten ÖPNV ist. Noch einmal wiederholend: „Von Tür zu Tür“!
Wer seine:ihre klimapolitischen Verantwortung wahrnehmen, und Beschlüsse zu den jeweiligen Klimaschutzkonzepten nicht als Lippenbekenntnisse enden lassen will, der:die kann nicht gegen die Einführung einer funktionieren Sprottenflotte in Plön sein.
Parkraumbewirtschaftung
Die Parkplatzgebühren in Plön sind im Vergleich mit anderen Kommunen, die Parkgebühren erheben sehr moderat. Mit Ausnahme des Parkplatzes auf dem Markt, auf dem 1,00 Euro/halbe Stunde zu zahlen ist, werden in der Stadtgrabenstraße und am Bootshafen 0,50 Euro/halbe Stunde gezahlt. Auf den Außenparkplätzen an der Fegetasche und auf der Prinzeninsel werden für die ersten zwei Stunden 1,00 Euro und für den ganzen Tag 3,00 Euro erhoben. Alle weiteren Parkplätze in Plön sind kostenfrei, allerdings zum Teil mit Parkscheibe ausgestattet.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung habe ich vorgeschlagen, die Parkgebührenfreiheit in einigen weiteren Bereichen einzuschränken. So beinhaltet mein Vorschlag, die gebührenfreie Stunde in der Stadtgrabenstraße von 17-18.00 Uhr und den gebührenfreien Samstag und Sonntag aufzuheben. Am Bootshafen und auf dem Markt ist es schon heute so, dass samstags bis 13.00 Uhr bezahlt werden muss. Die Gebühren für den Sonntag können sich an den Gebühren in der Fegetasche und der Prinzeninsel angleichen. Dann wird für zwei Stunden 1,00 Euro und für den ganzen Tag 3,00 Euro gefordert. Wer sich am Wochenende die Kennzeichen anschaut stellt fest, dass es sich hierbei hauptsächlich um Touristen handelt. Wenn ich selbst im Urlaub bin, zahle ich bereitwillig diesen kleinen Gebührensatz für einen Tag. Unsere Touristen auf der Prinzeninsel und an der Fegetasche tun das auch. Das zeigen uns die Auswertungen der Verkehrsüberwacher:innen. Wenn ein Ticket ausgestellt werden muss, dann sind das meistens Fahrzeuge mit PLÖ-Kennzeichen.
Die Ausweitung auf gebührenpflichtige Bereiche am Wochenende finde ich insbesondere für Plöner:innen verträglicher, als die Anhebung aller Parkgebühren, wie sie die Verwaltung auch vorgeschlagen hat und von einigen Fraktionen unterstützt werden.
Dass die oben beschriebene Erweiterung für die Innenstadt abträglich ist, glaube ich nicht. Sollte es zu einer Umsetzung kommen, wird vorher natürlich das Gespräch mit den Geschäftsleuten in der Innenstadt gesucht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Innenstadt dadurch nicht mehr für Plöner:innen und/oder Tourist:innen attraktiv sein wird. Bei einem Durchschnittverbrauch eines PKW von 6l/100km und einem Benzinpreis von 1,50/Liter benötigt man 0,60 Euro/10km Benzinkosten. Nach Preetz und zurück sind es 30 Kilometer = 1,80 Benzinkosten. Nach Schwentinental sind es 44 Kilometer = 2,64 Euro und zu City nach Kiel sind es 62 Kilometer = 3,72 Euro. (In Plön kostet Super-Benzin derzeit (26.6., 12.54 Uhr) 1,64 Euro/Liter). Wer sich wegen der Höhe der Parkgebühren Gedanken macht, der sollte die Kosten betriebswirtschaftlich ins Verhältnis setzen. Von der Frage des Umweltschutzes mal ganz abgesehen.
Belebung der Innenstadt und Wirtschaftsförderung
Im Zuge der Diskussion über Parkgebühren in Plön wird immer wieder behauptet, dass damit die örtliche Wirtschaft geschwächt wird. Dem widerspreche ist. Die Stadt hat andere Schwerpunkte zur Stärkung der Innenstadt unternommen. Die Stadt Plön hat, zunächst auf Vorschlag der Verwaltung und im zweiten Jahr auf Vorschlag der CDU auf die Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Flächen in der Stadt verzichtet. Darüber hinaus konnten sich Gastronomen unbegrenzt ausbreiten, solange die Rettungswege nicht verstellt werden. Das wurde auch reichlich genutzt, insbesondere in der Zeit, als die Innengastronomie nicht öffnen durfte. In der Zeit der Corona Pandemie hat sich die Stadt um ausreichende Teststationen gekümmert, damit die Innengastronomie und das Beherbergungsgewerbe funktionieren können.
Im letzten Jahr, aber auch in diesem Jahr wurde und wird der Musiksommer, im Wesentlichen durch die Stadt und die Stadtwerke Plön finanziert und vom Stadtmarketingverein Plön am See e.V. unterstützt, in der Innenstadt stattfinden. Im Juli und August wird donnerstags von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr Musik präsentiert. Viele unterschiedliche Künstler:innen und Bands präsentieren ihr Können.
In den vergangenen Jahren hat der Stadtmarketingverein Plön am See e.V. die Lounge-Sonntage veranstaltet. Auch das soll dieses Jahr wieder aufgegriffen werden. Allerdings in einem anderen Format. Die Tourist Info Plön hat ein Konzept erarbeitet, wonach es im Juli und August, immer am zweiten und letzten Sonntag, in der Zeit von 12.00 bis 16.00 Uhr, Besonderes in der Innenstadt geben wird. Näheres wird noch ausgearbeitet und voraussichtlich am 5. Juli der Presse präsentiert. Am 11. Juli starten die neuen Lounge-Sonntage.
Neben der Belebung der Innenstadt hat die Stadtverwaltung die Unternehmen unterstützt, indem zunächst ein Internetportal geschaffen wurde, wo sie sich und ihre besonderen Dienstleistungen, gerade was die Lieferdienste angeht, kostenfrei präsentieren konnten. Daraus ist dann die Internet-Plattform Plön-Shopping entstanden. Hier können sich die Unternehmen präsentieren. Das ist gerade für die interessant, die sich selbst nicht in der Lage sehen, sich im Internet zu präsentieren. Mitglieder des Stadtmarketingvereins Plön am See e.V. wurden durch den Verein finanziell unterstützt. Die mitwirkenden Betriebe werden über die Facebookseite Plön am See beim Onlinemarketing unterstützt. Entsprechende Anzeigen werden erstellt und online gestellt.
Der Wirtschaftsförderer der Stadt Plön hält regelmäßig Kontakt zu den Unternehmen. In der Zeit der Corona Pandemie wurden viele Newsletter mit aktuellen Infos zu Fördermitteln und anderer Unterstützung erstellt. Es wurden viele Gespräche mit den Inhaber:innen von leerstehenden Ladengeschäften geführt und dafür geworben, mit anderen Konzepten Start-Ups eine Chance zu geben. An Plön interessierte Unternehmer:innen wurden mit den Inhaber:innen von leerstehenden Ladengeschäften verbunden und es wurde für ihre Anliegen geworben.
Der Stadtmarketingverein Plön am See e.V. wurde Ende letzten Jahres gerettet, weil sich die Stadtverwaltung mit eingebracht hat. Ich selbst habe den 2. Vorsitz und der Wirtschaftsförderer hat die Geschäftsführung übernommen. Ansonsten hätten die Gewerbetreibenden in Plön keine Lobby mehr gehabt. Da aber bekannt ist, dass man nur gemeinsam stark ist, sollten sich die Betriebe, die sich vom Verein abgewandt haben überlegen, wieder einzutreten. Trittbrettfahrerei mag man nirgends.
Ganztagsbetreuung in der Grundschule
Der Bundestag hat die Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder auf den Weg gebracht. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1-4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Vom Grundsatz her eine richtige Entscheidung.
Der Bundesrat hat diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Und nun muss der Vermittlungsausschuss eine Lösung finden. Die Ablehnung der Länder liegt nicht in der Sache selbst, sondern an der Finanzierung. Und deswegen bin ich voll und ganz bei der Entscheidung der Länder.
Mit der Umsetzung eines solchen Gesetzes sind in den Kommunen, die diesen Rechtsanspruch umsetzen müssen, zunächst erhebliche Investitionen erforderlich. Es müssen Aufenthalts- und Sanitärräume sowie Mensen geschaffen werden. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Breitenauschule um den derzeitigen Anfragen gerecht zu werden, musste zunächst auf Eis gelegt werden, weil keine Fördermittel zur Verfügung stehen. Wie wird es wohl sein, wenn alle Kinder einen Rechtsanspruch haben. Neben den Investitionen müssen die laufenden Kosten getragen werden. Denn das Personal wird von den Kommunen eingestellt und bezahlt. Natürlich müssen auch die Kommunen ihren Beitrag leisten. Wenn der aber so ausfällt wie nach der Kita-Reform in Schleswig-Holstein, haben die Kommen 50% der Kosten zu tragen. Das ist nicht leistbar. Da die Länder wissen, dass die Kommunen auf sie zukommen werden, da der Bund Kommunen nicht direkt unterstützten darf, intervenieren sie schon jetzt. Ich nutze mal die alte Volksweisheit: „Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen!“
Herzliche Grüße
Ihr
Lars Winter
Bürgermeister